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News: Kampf gegen Link-Verbote

Heise-Verlag legt Verfassungsbeschwerde ein

Redaktion / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Urteil des Oberlandesgerichts München wurde am 28. Juli 2005 entschieden, dass Heise.de im Rahmen eines Beitrags keinen Link zum Software-Hersteller Slysoft setzen darf, weil der Software anbietet, mit dem sich ein DVD-Kopierschutz umgehen lässt. Die Berichterstattung über derlei Software ist zwar zulässig, das Setzen eines Links allerdings nicht.

Christian Persson, Chefredakteur von heise online: "Hyperlinks sind essenziell für Texte im WWW und deren eigentlicher Mehrwert gegenüber Artikeln in Zeitschriften". Die Pressefreiheit werde erheblich eingeschränkt, wenn nun Redakteure in jedem Einzelfall genau prüfen müssen, ob verlinkte fremde Inhalte die Rechte irgendeines Dritten verletzen könnten.

Aus diesem Grund wird der Heise-Verlag Verfassungsbeschwerde gegen das Link-Verbot einlegen.

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Massafagga razielkanos „Heise-Verlag legt Verfassungsbeschwerde ein“
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Aber grade in Hinblick auf solch schlimme vergehen wie Kinderpornografie halt ich ein verbotfür sinnvoll... Klar die aktuelle durchführung ist nicht grade gut, wenn einen die Musikindustrie für einen Link für "all of mp3" einen ihren Anwalt vorbeischicken kann der sagt durch diesen Link entstehen uns svchäden in Höhen von 100000€ die abmahngebühr beträg hierfür 5000€- aber wenn man den Seitenbetreiber eine vernünftige frist(3-4 Wochen) zur entfernung einer Seite geben kann mit einer geringen aufwandspauschale für den anwalt(mein vorschlag wären vllt. 20-50€ als höchstsatz) bevor die hartern geschützen aufgefahren werden könnnen.

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