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News: Kampf gegen Link-Verbote

Heise-Verlag legt Verfassungsbeschwerde ein

Redaktion / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Urteil des Oberlandesgerichts München wurde am 28. Juli 2005 entschieden, dass Heise.de im Rahmen eines Beitrags keinen Link zum Software-Hersteller Slysoft setzen darf, weil der Software anbietet, mit dem sich ein DVD-Kopierschutz umgehen lässt. Die Berichterstattung über derlei Software ist zwar zulässig, das Setzen eines Links allerdings nicht.

Christian Persson, Chefredakteur von heise online: "Hyperlinks sind essenziell für Texte im WWW und deren eigentlicher Mehrwert gegenüber Artikeln in Zeitschriften". Die Pressefreiheit werde erheblich eingeschränkt, wenn nun Redakteure in jedem Einzelfall genau prüfen müssen, ob verlinkte fremde Inhalte die Rechte irgendeines Dritten verletzen könnten.

Aus diesem Grund wird der Heise-Verlag Verfassungsbeschwerde gegen das Link-Verbot einlegen.

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Massafagga ThomasS „Sorry, dann hast du den Hintergrund der Beschwerde nicht verstanden. Hier geht...“
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Hier geht es nicht um das Verlinken im Allgemeinen, sonder im speziellen Bezugen auf jornalistische Arbeit, wozu auch die Quellenangabe bei seriöser Berichterstattung zwingend gehört; also um die Sicherstellung der "Pressefreiheit"!

Was ist wenn einer einen bericht über Kinderpornografie macht, und Links auf Seiten in Timbuktu macht die diese anbieten da es dort erlaubt ist?
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