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Ziemlich verfahrenes Problem mit Ebay Versteigerung

Freddy A. / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, ich kann kaum noch schlafen (ernst gemeint), weil mir ein Problem zu schaffen macht. Ich habe einen Monitor verkauft, einen TFT Monitor von Sony 19 Zoll für einen nicht unerheblichen Betrag. Die Auktion ist gut verlaufen, ich habe einen guten aber fairen Preis erzielt. Der Monitor war mein Ersatzmonitor, da ich aber zum Geburtstag überflüssigerweise noch einen geschenkt bekommen hatte, dient der jetzt als mein Ersatz, mein Hauptmonitor ist ein Samsung. Da es nicht lohnt, Elektronik aufzuheben, wenn man sie nicht unbedingt braucht (meine Meinung), habe ich gedacht, verkauf ich das gute Stück. Vorher hab ich es natürlich getestet. Ich habe es gut verpackt, in die Original Verpackung mit viel Polsterung, so wie ich ihn damals von Amazon.de gekauft habe, also alles original verpackt als Einschreiben verschickt und gut war es. Dachte ich zumindest. Der Käufer meldete sich vorgestern und meinte, der Monitor liefere ab und zu ein total verzerrtes Bild. Er habe schon die Grafikkarte getausch, ab und zu ginge es und ab und zu nicht. Ich kann ihm nicht helfen, ich weiss auch nicht, was da lost ist. Ich weiss natürlich auch nicht, was er mit dem Teil gemacht hat, denn bei mir lief es ja. Es geht um einen nicht unerheblichen Betrag von knapp 300 Euro. Klar, dass der Käufer hier den Anwalt zur Rate ziehen wird. Ich hab in der Auktion ausgeschlossen dass ich Garantie und Gewährleistung geben, bin Privater Verkäufer. Nun hab ich natürlich schon Angst, dass ich verklagt werde und dann vorbestraft bin etc. Schliesslich habe ich den TFT guten Gewissens verkauft und zu Hause ging er noch, was meine Eltern sogar bestätigen können. Wie auch immer, der Käufer schrieb mir seine Probleme, ich schrieb (immer höflich) zurück, dass ich das sehr bedauere, immer nur betonen kann, dass der Monitor lief. Er will nun sein Geld zurück. Ich möchte aber den TFT nicht mehr zurücknehmen, schliesslich habe ich ihn getestet, Garantie und Gewähr ausgeschlossen und keine Ahnung, was er mir dem Teil angestellt hat. ich bin doch kein Händler, der schauen muss, was er mit den verhunzten Sachen seiner Kunden machen muss und selbst der würde wohl nicht sofort Geld zurück überweisen. Ich solle die Versandkosten, die nicht unerheblich waren, tragen, er will den vollen Betrag zurück. Was kann ich tun? Wie soll man vorgehen? Ich habe schon einmal eine solche Situation mit einem Videorekorder gehabt, komischerweise hat sich dann herausgestellt, dass er das Teil kaputt gemacht hat, was er mir nach zig Drohungen seinerseits beichtete. Aber hier glaube ich, wird es zu keinem guten Ende kommen. Der Typ drohte sogar schon damit, mit ein paar Leuten bei mir vorbeizuschauen, meine Adresse, so meint er, habe er ja. Das macht mir fast noch mehr Angst als der Anwalt, wobei beides ziemlich deftig wäre. Und da es sich um einen hohen Betrag handelt, kann es hier durchaus sein, dass er seine Drohung wahr macht.

dirk42799 Freddy A. „Ziemlich verfahrenes Problem mit Ebay Versteigerung“
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Hallo Freddy,

zunächst mal: locker bleiben!

Du mußt zwei Dinge differenzieren: den a) strafrechtlichen und den b) zivilrechtlichen Aspekt Deiner Handlung.
ad a) strafrechtlich könntest Du nur belangt werden, wenn Du den/das TFT als funktionstüchtig beschrieben hast, in Wirklichkeit das Gerät aber schon hinüber war. Dann müßte Dir der Käufer nachweisen, daß das Gerät bei Versand bereits defekt war (was erfahrungsgemäß eher schwierig sein dürfte - es sei denn, derartige Verdachtsmomente häufen sich bei Dir). Wenn dem aber so ist, könnte er Dich mit einer Strafanzeige wegen Betrugs überziehen. Aber das halte ich für sehr abwegig, weshalb Du Dir hier keine Gedanken machen solltest.

ad b) zivilrechtlich kann natürlich jeder von jedem alles verlangen. Ich kann auch von Dir verlangen und deshalb vor Gericht ziehen, daß Du mit 100.000,-- EUR gibst. Die große Frage: habe ich einen begründeten Anspruch gegen Dich auf das Geld? Ich persönlich befürchte nein... ;-)
Was Dein TFT angeht hast Du in der ebay-Auktion ja scheinbar den Passus "Privatverkauf unter Ausschluß der gesetzl. Gewährleistung" gebracht. Sofern es sich bei Deinem Verkauf auch wirklich um einen Privatverkauf handelt, wärst Du hiermit grundsätzlich aus dem Schneider.
Was noch passieren könnte: der Käufer weißt Dir nach, daß das Gerät bei Versand bereits defekt bzw. mangelhaft war. Dann könnte er den ganzen Kaufvertrag anfechten und den Kaufpreis zurückverlangen. Diesen Nachweis wird er jedoch (s. o.) nur schwer bzw. wenn überhaupt nur durch große finanzielle Aufwendungen (Gutachter etc.) erbringen können.

Sollte er sich zu Drohungen wie Anwalt und Klage hinreißen lassen: warte das ruhig ab und sprich auf jeden Fall mit Deinen Eltern (wie alt bist Du?), die ja u. U. als Zeugen auftreten müssen (hast Du noch eine Quittung vom Sony?).

Wenn dann aber ein Schreiben eines Anwaltes oder eines Gerichtes kommt, dann ignorier das bloß nicht!
Geh Deinerseits entweder selber zum Anwalt oder leg selber Widerspruch ein (ich rate immer zum Anwalt; der kann die relevanten Fakten in der Widerspruchsbegründung besser formulieren).

E-Mails wie "ich komme Dich mit ein paar Kumpels mal besuchen" sicherheitshalber schonmal ausdrucken. Wenn es sich häuft und Du Dich begründeterweise nicht mehr sicher fühlst (Schlafmangel kann ein Indiz sein), dann nimm die Ausdrucke und geh zur Polizei.
Wenn die meinen, daß es ernst gemeinte Drohungen sein könnten, werden die das an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.

Aber jetzt erst einmal:
geh schlafen und mach Dir nicht so viele Gedanken! Du bist jetzt sehr aufgeregt, weil´s um 300,-- EUR geht und man Dir mit Strafen droht.
So schnell geht das in Deutschland nicht und ist bei Dir - die Wahrheit Deiner Worte vorausgesetzt - auch ausgeschlossen.

Sweet dreams,

Dirk :-)

P.S.: Das soll keine Rechtsberatung sein... ;-)

Lies mal nach....... Kolti