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Ziemlich verfahrenes Problem mit Ebay Versteigerung

Freddy A. / 14 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo, ich kann kaum noch schlafen (ernst gemeint), weil mir ein Problem zu schaffen macht. Ich habe einen Monitor verkauft, einen TFT Monitor von Sony 19 Zoll für einen nicht unerheblichen Betrag. Die Auktion ist gut verlaufen, ich habe einen guten aber fairen Preis erzielt. Der Monitor war mein Ersatzmonitor, da ich aber zum Geburtstag überflüssigerweise noch einen geschenkt bekommen hatte, dient der jetzt als mein Ersatz, mein Hauptmonitor ist ein Samsung. Da es nicht lohnt, Elektronik aufzuheben, wenn man sie nicht unbedingt braucht (meine Meinung), habe ich gedacht, verkauf ich das gute Stück. Vorher hab ich es natürlich getestet. Ich habe es gut verpackt, in die Original Verpackung mit viel Polsterung, so wie ich ihn damals von Amazon.de gekauft habe, also alles original verpackt als Einschreiben verschickt und gut war es. Dachte ich zumindest. Der Käufer meldete sich vorgestern und meinte, der Monitor liefere ab und zu ein total verzerrtes Bild. Er habe schon die Grafikkarte getausch, ab und zu ginge es und ab und zu nicht. Ich kann ihm nicht helfen, ich weiss auch nicht, was da lost ist. Ich weiss natürlich auch nicht, was er mit dem Teil gemacht hat, denn bei mir lief es ja. Es geht um einen nicht unerheblichen Betrag von knapp 300 Euro. Klar, dass der Käufer hier den Anwalt zur Rate ziehen wird. Ich hab in der Auktion ausgeschlossen dass ich Garantie und Gewährleistung geben, bin Privater Verkäufer. Nun hab ich natürlich schon Angst, dass ich verklagt werde und dann vorbestraft bin etc. Schliesslich habe ich den TFT guten Gewissens verkauft und zu Hause ging er noch, was meine Eltern sogar bestätigen können. Wie auch immer, der Käufer schrieb mir seine Probleme, ich schrieb (immer höflich) zurück, dass ich das sehr bedauere, immer nur betonen kann, dass der Monitor lief. Er will nun sein Geld zurück. Ich möchte aber den TFT nicht mehr zurücknehmen, schliesslich habe ich ihn getestet, Garantie und Gewähr ausgeschlossen und keine Ahnung, was er mir dem Teil angestellt hat. ich bin doch kein Händler, der schauen muss, was er mit den verhunzten Sachen seiner Kunden machen muss und selbst der würde wohl nicht sofort Geld zurück überweisen. Ich solle die Versandkosten, die nicht unerheblich waren, tragen, er will den vollen Betrag zurück. Was kann ich tun? Wie soll man vorgehen? Ich habe schon einmal eine solche Situation mit einem Videorekorder gehabt, komischerweise hat sich dann herausgestellt, dass er das Teil kaputt gemacht hat, was er mir nach zig Drohungen seinerseits beichtete. Aber hier glaube ich, wird es zu keinem guten Ende kommen. Der Typ drohte sogar schon damit, mit ein paar Leuten bei mir vorbeizuschauen, meine Adresse, so meint er, habe er ja. Das macht mir fast noch mehr Angst als der Anwalt, wobei beides ziemlich deftig wäre. Und da es sich um einen hohen Betrag handelt, kann es hier durchaus sein, dass er seine Drohung wahr macht.

Indronil Ghosh Freddy A. „Ziemlich verfahrenes Problem mit Ebay Versteigerung“
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wie alt das ist der TFT? wenn unetr 3 jahren soll er sich an sony wenden.

ansonsten lass den spacken wo er ist und reagiere nicht mehr auf eMail, oder briefe ihm, wenn irgendwann ein schreiben vom gericht kommen sollte (mahnbescheid), leg sofort einspruch ein und warte die klage ab.
anwaltsschreiben kannst du genauso ignorieren.

ansonsten hast du auch die möglichekit strafanzeige bei der polizei/ staatsanwaltschaft zu stellen, da er einige ganze klare strabare handlungen angekündigt hat, bzw. versucht dich zu erpressen.

strafrechtlich hast du nichts zu verlieren, da es sich um eine zivilrechtliche angelegenheit handelt. wenne s tatsächlich zum prozess kommen sollte. wichtig ist cool bleiben und die sache aussitzen.. ach ja alle eMails und die auktion ausdrucken.

darf ich fragen wie alt du bist?

viel erfolg!

SCanisius Freddy A. „Ziemlich verfahrenes Problem mit Ebay Versteigerung“
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Da kann ich Indronil nur Recht geben!!!

Alles was er so schreibt und auch alles was er so am Telefon sagt immer schön schriftlich mitprotokollieren (schriftlich darfst Du am Telefon, auch wenn er das nicht weis!). Und vor allem: Mach Dir nicht so viele Gedanken! Schlaf lieber mal wieder!!! (Sorry da kommt der Schlafmediziner raus :-))

Du hast eigentlich alles richtig gemacht, so wie man das von einem privaten Verkäufer erwartet. Wenn Du auch noch Zeugen hast die belegen, dass das Teil funktioniert hat bevor Du es versandt hast, ist alles gut.

Ob ich jetzt schon zur Polizei gehen würde ist allerdings fraglich. Wahrscheinlich machen Die eh nix denn es besteht keine konkrete Gefahr (man kennt das ja). So dumm wirklich körperliche Gewalt anzuwenden und mit ein paar "Jungs" bei Dir vorbeizuschauen ist denke ich keiner. Dann hat er nämlich ein viel größeres Problem als ein kaputter Monitor.

Wie Indronil auch schon sagte, alles aussitzen und wenn das Gericht Dich anschreibt, sofort Widerspruch einlegen!

VG

SCanisius

dirk42799 Freddy A. „Ziemlich verfahrenes Problem mit Ebay Versteigerung“
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Hallo Freddy,

zunächst mal: locker bleiben!

Du mußt zwei Dinge differenzieren: den a) strafrechtlichen und den b) zivilrechtlichen Aspekt Deiner Handlung.
ad a) strafrechtlich könntest Du nur belangt werden, wenn Du den/das TFT als funktionstüchtig beschrieben hast, in Wirklichkeit das Gerät aber schon hinüber war. Dann müßte Dir der Käufer nachweisen, daß das Gerät bei Versand bereits defekt war (was erfahrungsgemäß eher schwierig sein dürfte - es sei denn, derartige Verdachtsmomente häufen sich bei Dir). Wenn dem aber so ist, könnte er Dich mit einer Strafanzeige wegen Betrugs überziehen. Aber das halte ich für sehr abwegig, weshalb Du Dir hier keine Gedanken machen solltest.

ad b) zivilrechtlich kann natürlich jeder von jedem alles verlangen. Ich kann auch von Dir verlangen und deshalb vor Gericht ziehen, daß Du mit 100.000,-- EUR gibst. Die große Frage: habe ich einen begründeten Anspruch gegen Dich auf das Geld? Ich persönlich befürchte nein... ;-)
Was Dein TFT angeht hast Du in der ebay-Auktion ja scheinbar den Passus "Privatverkauf unter Ausschluß der gesetzl. Gewährleistung" gebracht. Sofern es sich bei Deinem Verkauf auch wirklich um einen Privatverkauf handelt, wärst Du hiermit grundsätzlich aus dem Schneider.
Was noch passieren könnte: der Käufer weißt Dir nach, daß das Gerät bei Versand bereits defekt bzw. mangelhaft war. Dann könnte er den ganzen Kaufvertrag anfechten und den Kaufpreis zurückverlangen. Diesen Nachweis wird er jedoch (s. o.) nur schwer bzw. wenn überhaupt nur durch große finanzielle Aufwendungen (Gutachter etc.) erbringen können.

Sollte er sich zu Drohungen wie Anwalt und Klage hinreißen lassen: warte das ruhig ab und sprich auf jeden Fall mit Deinen Eltern (wie alt bist Du?), die ja u. U. als Zeugen auftreten müssen (hast Du noch eine Quittung vom Sony?).

Wenn dann aber ein Schreiben eines Anwaltes oder eines Gerichtes kommt, dann ignorier das bloß nicht!
Geh Deinerseits entweder selber zum Anwalt oder leg selber Widerspruch ein (ich rate immer zum Anwalt; der kann die relevanten Fakten in der Widerspruchsbegründung besser formulieren).

E-Mails wie "ich komme Dich mit ein paar Kumpels mal besuchen" sicherheitshalber schonmal ausdrucken. Wenn es sich häuft und Du Dich begründeterweise nicht mehr sicher fühlst (Schlafmangel kann ein Indiz sein), dann nimm die Ausdrucke und geh zur Polizei.
Wenn die meinen, daß es ernst gemeinte Drohungen sein könnten, werden die das an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.

Aber jetzt erst einmal:
geh schlafen und mach Dir nicht so viele Gedanken! Du bist jetzt sehr aufgeregt, weil´s um 300,-- EUR geht und man Dir mit Strafen droht.
So schnell geht das in Deutschland nicht und ist bei Dir - die Wahrheit Deiner Worte vorausgesetzt - auch ausgeschlossen.

Sweet dreams,

Dirk :-)

P.S.: Das soll keine Rechtsberatung sein... ;-)

Kolti Freddy A. „Ziemlich verfahrenes Problem mit Ebay Versteigerung“
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Abgesehen davon, daß hier zum Monitor schon alles ausreichend beschrieben wurde, einiges zu der Drohung mit den Leuten vorbeischicken.

Wichtig ist, daß Du das noch schriftlich in Form eine eMail hast.
Am besten, Du druckst das auch noch aus und zwar in Rohansicht.

Die Tatsache dieser Androhung beinhaltet schon den Strafbestand der Nötigung.
Ich würde dieses bei der Polizei zur Anzeige bringen.

Indronil Ghosh Kolti „Abgesehen davon, daß hier zum Monitor schon alles ausreichend beschrieben...“
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desto länger man über den "kunden" nachdenket, desto bösere sachen fallen mir ein, aber allesamt nicht so ganz legal.
alter kopf hoch, passiert schon nichts!!

dirk42799 Kolti „Abgesehen davon, daß hier zum Monitor schon alles ausreichend beschrieben...“
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Nötigung?
Dann subsumier mal...

Ich würde das nicht so sehen, aber mit Mindermeinungen kann man vielleicht auch das noch hinbiegen... ;-)
Sofern da steht "Ich komme Dich besuchen!", wird da nix mit Nötigung zu machen sein.

Nimm´s locker, Freddy!

Ich gehe jetzt erst einmal ein paar Scampis in Knoblauch-Sambal-Oelek-Sauce futtern. ;-)

Dirk

Kolti dirk42799 „Nötigung? Dann subsumier mal... Ich würde das nicht so sehen, aber mit...“
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was Nötigung ist.

dirk42799 Kolti „Lies mal nach.......“
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s. § 240 StGB;
Geschütztes Rechtsgut ist die persönliche Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung (Schönke/Schröder - Eser, § 240 Rn. 1; BVerGE 73, 237 ff.). Voraussetzung für die im Tatbestand geforderte Gewalt ist jede körperliche Einwirkung - liegt nicht vor.
Alternativ auch Drohung mit empfindlichen Übel: "Ich komme vorbei" stellt das objektiv nicht dar. Subjektiv mag das was anderes sein, objektiv liegt aber auch eine Drohung nicht vor.
Zum ganzen: Joecks, StGB, 4. Auflage (mittlerweile gibt´s mind. auch die 5. A.), S. 457 ff.

Falls Du noch Fragen hast, Kolti: frag ruhig!

Dirk

GarfTermy Freddy A. „Ziemlich verfahrenes Problem mit Ebay Versteigerung“
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"...Ich hab in der Auktion ausgeschlossen dass ich Garantie und Gewährleistung geben, bin Privater Verkäufer...."

damit ist der rechtliche rahmen auch schon abgesteckt.

warum?

du hast nach bestem wissen und gewissen ein funktionierendes gerät verkauft, der kunde hat bezahlt. wenn er gewährleistungsansprüche oder garantie geltend machen will, dann kann er sich nur noch an den hersteller wenden.

"...Ich hab in der Auktion ausgeschlossen dass ich Garantie und Gewährleistung geben, bin Privater Verkäufer...."

da würde ich an deiner stelle völlig intollerant sein und den "netten" menschen direkt bei der polizei anzeigen und genau das würde ich ihm auch so mitteilen.

"...Nun hab ich natürlich schon Angst, dass ich verklagt werde und dann vorbestraft bin etc...."

wie ich das von hier sehe, hat der "nette" mensch da wenig aussichten auf erfolg, außerdem bist du bei einem verlorenen prozeß im zivilrecht NICHT vorbestraft.

fazit?

don´t panic und im zweifel den eigenen anwalt konsultieren, denn hier kann und darf KEINE rechtsberatung stattfinden.

;-)

dave.weckl GarfTermy „ ...Ich hab in der Auktion ausgeschlossen dass ich Garantie und Gewährleistung...“
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Recht hast du, ich habe das Gefühl, dass viele Käufer bei ebay einkaufen, das Produkt möglichst für einen Euro haben wollen und dann auf volle Garantie pochen quasi alles wollen, was ihnen der Händler von neben an für 50 Euro auch bieten würde, nur eben für 50 Euro und dann entsprechend (hoffentlich) natürlich neu.

Ich hab sogar schon von bekannten erlebt, dass das Teil als Defekt an Bastler verkauft wurde und die Käufer einfach nicht lesen können und sich dann aufregen und schlechte Bewertungen verteilen - für mich ist Ebay ein Haufen zunehmender Analphabeten - leider. Das Konzept ist gut, aber mittlerweile total durchkriminalisiert - egal wo, man findet Betrüger an jeder Ecke

Und das schlimme ist ja mittlerweile, dass auch Käufer auf die Betrügerschiene übersiedeln - leider lassen sich viele Verkäufer durch sogar gefakte Anwaltmails (welcher Anwalt schickt bitte Mails) so einschüchtern, dass sie binnen weniger Stunden den Kaufpreis rückerstatten, ohne zuvor erstmal die Ware zurück bekommen zu haben, wobei letzteres schon total hirnrissig ist.

dirk42799 dave.weckl „Recht hast du, ich habe das Gefühl, dass viele Käufer bei ebay einkaufen, das...“
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Naja, gehören immer zwei zu so was dazu.
Auf E-Mails würde ich sowieso nicht reagieren (also, von Pseudo-Anwälten) und zurückschicken bzw. -überweisen sowieso nicht.
Natürlich locken Plätze wie ebay & Co. auch Betrüger an.
Aber es sollten schon ganz fies die Alarmglocken läuten, wenn von über EUR 30,-- Versandkosten und Versand aus Hong Kong die Rede ist. Nachher sagt der Verkäufer: "Sorry, der Zoll hat´s konfisziert. Aber danke für´s Geld!"

Dirk

dave.weckl dirk42799 „Naja, gehören immer zwei zu so was dazu. Auf E-Mails würde ich sowieso nicht...“
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naja, sicher, ich kaufe generell garnichts mehr bei ebay, ich habe ein paarmal gebrauchte VHS Filme gekauft, für wenige Euronen, aber Klamotten oder komplexere Elektronik - niemals.

Man muss ja mittlerweile einen Anwalt neben sich sitzen haben, um zu wissen, ob man einem Text trauen kann oder nicht.

Ausdrücke wie "als ich ihn zuletzt benutzt hab, ging er noch". "Lief bis zuletzt als ich ihn eingepackt habe, einwandfrei"

Nicht zu vergessen OVP ist nicht gleich NEU und vieles mehr. Oder gerade bei Schuhen gibts die Option Neu mit und Neu ohne Karton. Viele meinen, ihr Schuh ist neu, sobald ein Karton mitverschickt wird.

Naja, auf diese Haarspalterei hab ich keine Lust mehr, fragt man sich sowieso, was man spart, wenn man (wie ein Kumpel von mir neulich), ein superschnäppchen erlangt im Wert von 200 EUro (Digicam), die deutlich mehr kostet im Handel - wenn dann diese Kamera schlapp macht.

Theoretisch lohnt ebay nur bei wirklichen schnäppchen und die macht man da am besten, wo die Preise hoch sind und die spanne zu den gebrauchten ebenso, weil Werteverlust groß ist.
Und da steckt auch ein enormes Risiko - daher finger weg.

Kein Schnäppchen macht man bei Schuhen oder so einem Mist, wo manche für gebrauchte Treter 20 Euro + Versand zahlen, die im Laden 50 ohne Versand kosten und neu und ohne Pilze sind. Naja, aber geiz soll ja bekanntlich geil sein. Nur blöd, wenn er sich nicht auszahlt

Ronin Freddy A. „Ziemlich verfahrenes Problem mit Ebay Versteigerung“
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Hallo !

Erstmal : Locker bleiben !

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Ich habe auf eBay einen Audio HD-Recorder versteigert; immerhin für gute 2000 Euro.

Der Käufer hat das DIng persönlich bei mir abgeholt und auch ausführlich ausprobiert - natürlich alles ok, das Ding war wie neu.

Dann hat er mir einen Wisch unter die Nase gelegt, einen Art Vertrag. Wenn das Gerät innerhalb von 10 Tagen kaputt gehen würde, Geld zurück etc. Hätte ich nicht unterschreiben müssen, habe es trotzdem getan, egal.

Na gut, 2 Tage später ruft der Kerl an : Das Gerät ist total im Eimer, nichts geht mehr. Ich solle es mir abholen kommen.

Ich sage : Jaaaa, Moment, da rufe ich am nächsten Werktag erstmal die Hotline des Herstellers an und Frage nach, was es sein könnte. Er war einverstanden.

Einen Tag später : Er besteht auf der Wandlung. Da habe ich dem Kerl erstmal meine Meinung gesagt, nix da, ich nehme doch kein Gerät zurück, welches Total im Eimer ist und bleibe auf 2000 Euro Schaden sitzen.

Er beharrte auf seinem "Vertrag" und drohte mit Anwalt und dem vollen Programm. Ich habe ihm gesagt "Ok, ich warte auf das Schreiben, mal sehen wie Du das ohne Zeugen durchbringen willst" und was soll ich sagen : Da kam niieee wieder was.

Also : Ruhig bleiben und abwarten...

dirk42799 Ronin „Hallo ! Erstmal : Locker bleiben ! Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Ich habe...“
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Optimal verlaufen oder auch etwas Glück gehabt!
So einen Wisch nie und nimmer unterschreiben!!!

Wäre es in Deinem Fall hart auf hart gekommen, hätte das unterschriebene Teil wie eine Garantieerklärung aufgefaßt werden können. Dann hättest Du Deinerseits dem Typen grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz im Umgang mit dem Gerät nachweisen müssen.
Ich würde sagen: Glück gehabt!

Dirk