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14 Tage Rückgaberecht - was zählt? Absendedatum oder Eingang

~houdini~ / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, ich habe eine Festplatte gekauft und festgestellt, dass es nicht das Modell ist, was ich wollte, habe das Paket leider nicht früher geschafft, zur Post zu bringen. Das Paket ist damals bei mir an einem Mittwoch geliefert worden. Ich bin erst quasi 1,5 Wochen später dazu gekommen, es zur Post zu bringen, das war ein Montag, am darauf folgenden Mittwoch wäre also der 14 Tage Fristtermin ausgelaufen, ums mal beispielhaft zu nehmen: 1.6.05 ist das Paket bei mir geliefert worden 13.6.05 hab ich es zur post gebracht 15.6.05 wäre die 14 Tage Frist abgelaufen. Gut. Nun hat scheinbar das Paket ewig bei der Post gelegen und der Händler weigert sich nun, mir das Geld zurückzugeben, weil er meint, die 14 Tage seien nicht eingehalten. Was kann ich bitte dafür, wenn die Post das Paket nicht rechtzeitig dort hinbringt?

Antwort Indronil Ghosh
Antwort out-freyn
SCanisius ~houdini~ „14 Tage Rückgaberecht - was zählt? Absendedatum oder Eingang“
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Hallo Leutchen,

drommberg wollte nicht wissen ab wann die 14-Tage-Frist anfängt zu laufen, sondern ob die Frist auch gewahrt wird wenn der Artikel erst kurz vor Ende der Frist zurückgeschickt wird und somit nicht mehr innerhalb der 14 Tage beim Händler wieder ankommt (so habe ich das jedenfalls verstanden). Dazu ist wie oben schon richtig genannt zu sagen dass es nur innerhalb der 14 Tage losgeschickt sein muss, völlig egal wann es dann beim Händler ankommt!

Ich gebe aber Indronil recht, dass es sicher von Vorteil gewesen wäre, dem Händler vor dem Absenden kurz mitzuteilen das man vom Rückgaberecht gebrauch macht, denn dann ist man ganz sicher auf der rechtlich einwandfreien Seite!

MFG

SCanisius

Antwort out-freyn