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14 Tage Rückgaberecht - was zählt? Absendedatum oder Eingang

~houdini~ / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo, ich habe eine Festplatte gekauft und festgestellt, dass es nicht das Modell ist, was ich wollte, habe das Paket leider nicht früher geschafft, zur Post zu bringen. Das Paket ist damals bei mir an einem Mittwoch geliefert worden. Ich bin erst quasi 1,5 Wochen später dazu gekommen, es zur Post zu bringen, das war ein Montag, am darauf folgenden Mittwoch wäre also der 14 Tage Fristtermin ausgelaufen, ums mal beispielhaft zu nehmen: 1.6.05 ist das Paket bei mir geliefert worden 13.6.05 hab ich es zur post gebracht 15.6.05 wäre die 14 Tage Frist abgelaufen. Gut. Nun hat scheinbar das Paket ewig bei der Post gelegen und der Händler weigert sich nun, mir das Geld zurückzugeben, weil er meint, die 14 Tage seien nicht eingehalten. Was kann ich bitte dafür, wenn die Post das Paket nicht rechtzeitig dort hinbringt?

fnmueller1 ~houdini~ „14 Tage Rückgaberecht - was zählt? Absendedatum oder Eingang“
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eingang, da du erst ab dann das Produkt in Augenschein nehmen kannst. Ich glaube 2 tage werden da aktuell zugestanden.
Allerdings bist du glaube ich selber schuld wenn du es bei der Post liegen lässt. Wie gesagt werden für den Postweg glaube ich 2 tage veranschlagt.

fnmueller1 ~houdini~ „14 Tage Rückgaberecht - was zählt? Absendedatum oder Eingang“
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PS: In deinem Fall müsste es aber problemlos gehen. Wenn du ein Paket am 13., also 2 Tage vor dem 15 und damit (laut deiner Angabe) noch innerhalb von den 14 Tagen bist (wie geht das?) kannst du es zurückgeben. Wie gesagt zählt aber nicht unbedingt das abhldatum bei der post.

Indronil Ghosh ~houdini~ „14 Tage Rückgaberecht - was zählt? Absendedatum oder Eingang“
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in zukunft vieleicht einfach eine mail an den dealer schicken worin du erklärst das du von deinem wiederrufsrecht gebrauch machst. der entsprechende artikel sollte dann aber innerhalb einer angemessen zeit tatsächlich zur post gebracht werden (~3 tage). damit hast ddu auch die frist eingehalten und hast anschließend nicht disen ärger den du jetz hast.

Kolti ~houdini~ „14 Tage Rückgaberecht - was zählt? Absendedatum oder Eingang“
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Normalerweise beginnt die Widerrufsfrist mit dem Erhalt der Belehrung zu laufen.
Dieses muß(!) normalerweise auf der Rechnung stehen.

Wie nachteilig eine Sache sein kann, wenn sie verzögert abgeholt wird, weiß ich nicht.
Immerhin kann man es aber beweisen, wann man ein Paket abholt. Bei der Post muß man nämlich unterschreiben.

out-freyn ~houdini~ „14 Tage Rückgaberecht - was zählt? Absendedatum oder Eingang“
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Laut § 356, 2 BGB (Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen) beginnt die Widerrufsfrist "nicht vor Erhalt der Sache".

Bezüglich des Textes zur Rückgabebelehrung hat der Händler geringen Spielraum. Im Mustertext (Anlage zu § 14, 2+3 BGB-InfoV) heißt es "Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware".

Für mich heißt das, dass die Ware spätestens am 14. Tag abgesendet werden muss, damit die Frist eingehalten wird.

Dies sollte sich ja an Hand des Einlieferungsbelegs nachweisen lassen.

Emily22 ~houdini~ „14 Tage Rückgaberecht - was zählt? Absendedatum oder Eingang“
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Bei Erhalt der Ware.
Viele Firmen schreiben ja schon bei Bestellungseingang die Rechnung automatisch aus, und die Ware wird dann 2 oder 3 Tage später versendet, und bei der Post kann es auch nochmal 2 Tage dauern oder gar mehr wenn noch ein Feiertag ungünstig dazwischen liegt.
Rechnungsdatum und Lieferdatum müssen also nicht unbedingt identisch sein.

SCanisius ~houdini~ „14 Tage Rückgaberecht - was zählt? Absendedatum oder Eingang“
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Hallo Leutchen,

drommberg wollte nicht wissen ab wann die 14-Tage-Frist anfängt zu laufen, sondern ob die Frist auch gewahrt wird wenn der Artikel erst kurz vor Ende der Frist zurückgeschickt wird und somit nicht mehr innerhalb der 14 Tage beim Händler wieder ankommt (so habe ich das jedenfalls verstanden). Dazu ist wie oben schon richtig genannt zu sagen dass es nur innerhalb der 14 Tage losgeschickt sein muss, völlig egal wann es dann beim Händler ankommt!

Ich gebe aber Indronil recht, dass es sicher von Vorteil gewesen wäre, dem Händler vor dem Absenden kurz mitzuteilen das man vom Rückgaberecht gebrauch macht, denn dann ist man ganz sicher auf der rechtlich einwandfreien Seite!

MFG

SCanisius

out-freyn SCanisius „Hallo Leutchen, drommberg wollte nicht wissen ab wann die 14-Tage-Frist anfängt...“
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Nun ja, die Passage nun hat scheinbar das Paket ewig bei der Post gelegen kann man so verstehen, dass das Paket vor der Auslieferung an drommberg ewig gelegen hat (manchmal bekommt man ja die Benachrichtigung nicht sofort bzw. kann es nicht sofort abholen), aber auch so, dass das Paket bei der Rücksendung recht lange unterwegs war. Darum habe ich meine Antwort so f_ormuliert, dass beide Möglichkeiten berücksichtigt sind.