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14 Tage Rückgaberecht - was zählt? Absendedatum oder Eingang

~houdini~ / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, ich habe eine Festplatte gekauft und festgestellt, dass es nicht das Modell ist, was ich wollte, habe das Paket leider nicht früher geschafft, zur Post zu bringen. Das Paket ist damals bei mir an einem Mittwoch geliefert worden. Ich bin erst quasi 1,5 Wochen später dazu gekommen, es zur Post zu bringen, das war ein Montag, am darauf folgenden Mittwoch wäre also der 14 Tage Fristtermin ausgelaufen, ums mal beispielhaft zu nehmen: 1.6.05 ist das Paket bei mir geliefert worden 13.6.05 hab ich es zur post gebracht 15.6.05 wäre die 14 Tage Frist abgelaufen. Gut. Nun hat scheinbar das Paket ewig bei der Post gelegen und der Händler weigert sich nun, mir das Geld zurückzugeben, weil er meint, die 14 Tage seien nicht eingehalten. Was kann ich bitte dafür, wenn die Post das Paket nicht rechtzeitig dort hinbringt?

Indronil Ghosh ~houdini~ „14 Tage Rückgaberecht - was zählt? Absendedatum oder Eingang“
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in zukunft vieleicht einfach eine mail an den dealer schicken worin du erklärst das du von deinem wiederrufsrecht gebrauch machst. der entsprechende artikel sollte dann aber innerhalb einer angemessen zeit tatsächlich zur post gebracht werden (~3 tage). damit hast ddu auch die frist eingehalten und hast anschließend nicht disen ärger den du jetz hast.

Antwort out-freyn
Antwort out-freyn