Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

14 Tage Rückgaberecht - was zählt? Absendedatum oder Eingang

~houdini~ / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, ich habe eine Festplatte gekauft und festgestellt, dass es nicht das Modell ist, was ich wollte, habe das Paket leider nicht früher geschafft, zur Post zu bringen. Das Paket ist damals bei mir an einem Mittwoch geliefert worden. Ich bin erst quasi 1,5 Wochen später dazu gekommen, es zur Post zu bringen, das war ein Montag, am darauf folgenden Mittwoch wäre also der 14 Tage Fristtermin ausgelaufen, ums mal beispielhaft zu nehmen: 1.6.05 ist das Paket bei mir geliefert worden 13.6.05 hab ich es zur post gebracht 15.6.05 wäre die 14 Tage Frist abgelaufen. Gut. Nun hat scheinbar das Paket ewig bei der Post gelegen und der Händler weigert sich nun, mir das Geld zurückzugeben, weil er meint, die 14 Tage seien nicht eingehalten. Was kann ich bitte dafür, wenn die Post das Paket nicht rechtzeitig dort hinbringt?

Antwort Indronil Ghosh
out-freyn ~houdini~ „14 Tage Rückgaberecht - was zählt? Absendedatum oder Eingang“
Optionen

Laut § 356, 2 BGB (Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen) beginnt die Widerrufsfrist "nicht vor Erhalt der Sache".

Bezüglich des Textes zur Rückgabebelehrung hat der Händler geringen Spielraum. Im Mustertext (Anlage zu § 14, 2+3 BGB-InfoV) heißt es "Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware".

Für mich heißt das, dass die Ware spätestens am 14. Tag abgesendet werden muss, damit die Frist eingehalten wird.

Dies sollte sich ja an Hand des Einlieferungsbelegs nachweisen lassen.

Antwort out-freyn