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Da wird einem ja übel!

Mario32 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

also das soll jetzt einer verstehen bzw. dran glauben das das dann wirklich so läuft:

Zitat:
(...)sollen Gentests künftig auch bei minderschweren Straftaten erlaubt sein, wenn von einem Wiederholungstäter auszugehen ist(...)

Also von einem "Wiederholungstäter" ist meinem Verständniss der Politikerworte nach dann auszugehen wenn er wiederholt (also mindestens 2 mal!) das selbe Delikt begangen hat.

Warum heißt es dann aber relativierend danach:

Ausgeschlossen bleibe aber, dass "jeder Ladendieb oder mehrfache Schwarzfahrer gespeichert" wird, sagte Zypries.

Ja was denn nun. Entweder die Politiker wollen auch geneticcodes von Wiederholungstätern (=mehrfache xxx [tatbestand nach wahl eintragen]) oder die Politiker wollen sie nicht!
Was denn nun?
Haben die Damen und Herren Schily und Co. vieleicht auch beim CCC die Anleitung gesehen/den Workshop auf dem Kongress besucht wie leicht sich ihre tolle Biometrie (fingerabdrücke) überwinden läßt und wollen die deshalb jetzt von allen den "Fingerabdruck VersionBuild 02"?


Wir erinnern uns mit nachdenklichen "was wähle ich bei der nächsten Wahl besser nicht"-Gedanken an den (noch) SciFi-Film Gattaca! :-( Ist jetzt etwa 6 Jahre her das es "Zukunftsmusik" war. Wann wird es Wirklichkeit?!

>Der Link zur Tagesschau-Meldung auf die ich mich beziehe!

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Antwort out-freyn
Antwort Mario32
Tilo Nachdenklich kongking „Mensch Tilo, was für nihilistische Ansichten... Wie trennst Du denn Gut und...“
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Ich denke an die US-Bürger die Opfer von Identitätsklau geworden sind. Die werden ausgeplündert, kriminalisiert und sind für Jahre nicht geschäftsfähig. Außerdem sind sie völlig allein gelassen und die Beweispflicht wird faktisch umgekehrt.
Die Bösen...das sind in diesem Fall die Kriminellen.

Anderes Beispiel:
Wenn jemand NICHT für einen Geheimdienst arbeiten will, kann man der Person beweisen, dass es in seinem Leben drunter und drüber geht, wenn man seine biometrischen Daten manipuliert oder ausnutzt.

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