also das soll jetzt einer verstehen bzw. dran glauben das das dann wirklich so läuft:
Zitat:
(...)sollen Gentests künftig auch bei minderschweren Straftaten erlaubt sein, wenn von einem Wiederholungstäter auszugehen ist(...)
Also von einem "Wiederholungstäter" ist meinem Verständniss der Politikerworte nach dann auszugehen wenn er wiederholt (also mindestens 2 mal!) das selbe Delikt begangen hat.
Warum heißt es dann aber relativierend danach:
Ausgeschlossen bleibe aber, dass "jeder Ladendieb oder mehrfache Schwarzfahrer gespeichert" wird, sagte Zypries.
Ja was denn nun. Entweder die Politiker wollen auch geneticcodes von Wiederholungstätern (=mehrfache xxx [tatbestand nach wahl eintragen]) oder die Politiker wollen sie nicht!
Was denn nun?
Haben die Damen und Herren Schily und Co. vieleicht auch beim CCC die Anleitung gesehen/den Workshop auf dem Kongress besucht wie leicht sich ihre tolle Biometrie (fingerabdrücke) überwinden läßt und wollen die deshalb jetzt von allen den "Fingerabdruck VersionBuild 02"?
Wir erinnern uns mit nachdenklichen "was wähle ich bei der nächsten Wahl besser nicht"-Gedanken an den (noch) SciFi-Film Gattaca! :-( Ist jetzt etwa 6 Jahre her das es "Zukunftsmusik" war. Wann wird es Wirklichkeit?!
>Der Link zur Tagesschau-Meldung auf die ich mich beziehe!
Off Topic 20.606 Themen, 228.971 Beiträge
schwere Straftaten => ja
minderschwere Straftaten => ja
leichte Straftaten => nein
und wer, charlie62, trifft die definition ob s, m oder l?
Ladendiebstahl hat z.b. bei einem kleinen lädchen nebenan schwerere Folgen als bei der Metrogruppe bspw.
Und "Schwarzfahren" kostet die Verkehrsunternehmen auch jedes Jahr eine menge Umsatz. (ist also im deutschen strafrecht wo materielle dinge einen sehr hohen stellenwert haben; (es gibt bspw. versuchten diebstahl, versuchte Körperverletzung nicht!) ebenfalls bei 2 oder mehrmaligem handeln als "Schwere" Straftat i.S. der deutschen "Rechtskultur" zu werten!)
Wenn erst mal eine grundsätzliche Aufweichung der "katalogtaten" beginnt, wird es auch immer neue Begehrlichkeiten geben. Bestes Beispiel bezüglich Begehrlichkeiten bei Politikern ist die Graffitysprayer-Hubschrauber-Nummer
Immer dran denken, auch der gespeicherte Gencode sorgt in dieser von Politikern inszenierten "Simulation von Sicherheit" (A. Müller-Maguhn) in der wir existieren nicht dafür das Straftaten verhindert werden, sondern letztenendes nur für weniger Bürgerfreiheiten und mehr Einschränkungen!
Das könnte z.B. nach dem angedrohten Strafmaß nach StGB erfolgen. Eine solche Einteilung existiert übrigens bereits, wenn auch nicht im Zusammenhang mit Gentests. Aber für die Frage, ob eine Person als vorbestraft gilt oder nicht, ist das Strafmaß entscheidend.
Mit einem einmaligen Ladendiebstahl - sofern das Verfahren überhaupt jemals eine Hauptverhandlung erlebt - gilt man z.B. noch nicht als vorbestraft.
sofern die geldstrafe unter 90(?) tagessätzen bleibt ist man tatsächlich "nicht vorbestraft".
Aber trotzdem wird die STA dich beim 2. mal als Wiederholungstäter klassifizieren.(zurecht!)
Die tatsache "vorbestraft oder nicht" ist ggfs im sinne der StPO und der strafzumessung des Richters von bedeutung, im sinne der klassifizierung wie es die Z. in ein Gesetz gießen will ist die anzahl der Taten, nicht die einzelne strafhöhe(die letztlich über eintragungen im Bundeszentralregister entscheidet) sondern die ANZAHL entscheident, so wie ich deren Intentionen verstanden habe! (beispielsweise kann neuerdings bei sexuellen gewalttätern auch im nachhinein die sicherungsverwahrung angeordnet werden, selbst wenn es beim ersturteil nicht Thema war. Und das gesetz hat beispielsweise ebenfalls diesen ANZAHL-Passus und nicht primär die STRAFHÖHE im Tenor!
Aktuelle Meldung des BGH zu diesem thema nachträgliche sicherungsverwahrung: link
Da hat wohl jemand in der Strafrechtsvorlesung gefehlt ...
Es gibt versuchte Körperverletzung und hier ist der Gesetzestext dazu.
----------------------------------------------------------------------
§ 223 StGB
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
----------------------------------------------------------------------
MFG
Abe S.
ups, das ist mir wirklich neu (der 2. absatz) hast du eine ahnung seit wann dieser absatz im StGB steht?
Ich kannte es bisher so nicht!
Das ist mir leider nicht bekannt. Nach meiner Meinung ist das schon immer so gewesen. Die letzte Änderung des StGB war jedenfalls am 24.03. diesen Jahres. Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/index.html
MFG
Abe S.
Es macht keinen Sinn prophylaktisch alles zu erfassen, denn alle Finsterlinge dieser Welt wollen dann auch diese Daten haben und bekommen sie auch früher oder später. Und dann üben die den "kreativen Umgang" mit dem Bürger.
Mensch Tilo, was für nihilistische Ansichten...
Wie trennst Du denn Gut und Böse und welche Mittel
würdest Du jedem Lager zubilligen ?
Ich denke an die US-Bürger die Opfer von Identitätsklau geworden sind. Die werden ausgeplündert, kriminalisiert und sind für Jahre nicht geschäftsfähig. Außerdem sind sie völlig allein gelassen und die Beweispflicht wird faktisch umgekehrt.
Die Bösen...das sind in diesem Fall die Kriminellen.
Anderes Beispiel:
Wenn jemand NICHT für einen Geheimdienst arbeiten will, kann man der Person beweisen, dass es in seinem Leben drunter und drüber geht, wenn man seine biometrischen Daten manipuliert oder ausnutzt.
ich weiß nicht was ihr wollt... *ironic*
es darf doch auch auf jedes konto geschaut werden, alles mögliche abgehört werden, verbindungsdaten einfach mal so auf vorrat speichern, was stören da die wenigen kleinen fingerabdrückchen oder dns-proben?
na?
danke @politiker!
so sind wir doch sicherer als vorher. ich fühle mich gleich viel beschützter...
(oder wie jetzt...?)
*ironic-ende*
;-)
