Hallo,
ich weiß zwar nicht ob diese Frage in dieser Kategorie richtig ist, aber ich stelle sie einfach mal:
Welche Rechte und Pflichten hat eine Person, die für ein Netzwerk verantwortlich ist ? Gibt es da eine allgeimeine Übersicht bzw. Homepage, wo man das nachlesen kann ?
Beispiel:
In einem Betreib existieret ein kleines Netzwerk (20 Rechner mit gemeinsames I-Net inkl. Server + Schnickschnack). Zusätzlich gibt es einen zweiten I-Net-Zugang der frei ist (keine Portbeschränkung, Firewalls usw....). Es exisitiert keine Benutzerordnung !
Inwieweit darf eine oben genannte Person kontrollieren, was auf den Rechner passiert, Protokolle anlegen bzw. sogar persönliche Daten von Mitarbeitern sichern ??? Muss er sie vorher darauf hinweisen ?
Bsp. Mitarbeiter A zieht auf Rechnern, die freies I-Net haben, z.B. über ein Filesharing-Tool Musik o.ä. ? Darf sich ein Sys-Admin von diesen Dateien ein Abild machen (z.B. Scrennshot der Festplatte), diese Dateien auf eine CD brennen ? Müsste er dann nicht Mitarbeiter A davon unterrichten bzw. ihn darauf ansprechen, das dies nicht erlaubt ist ? Darf er anderen Mitarbeitern davon erzählen, dass ein Mitarbeiter sowas tut ? Darf er diese Daten in Verzeichnisse andere kopieren, damit evtl. andere Mitarbeiter dies ansprechen, dass "komische" Dateien da sind bzw. gezogen werden ?
Beht dann ein Sys-Admin nicht auch eine Verletzung des Datenschutzes?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
JOS2003
Heimnetzwerke - WIFI, LAN, Router und Co 16.506 Themen, 80.985 Beiträge
Das ist ein rechtlicher Bereich, in dem verschiedenste Interessen und Gesetze kollidieren.
Prinzipiell ist ein PC Arbeitsgerät und Eigentum der Firma, der Admin hat entsprechende Sorgfalts- und Überwachungspflichten. Allerdings greift hier auch Privatsphäre und Datenschutz.
Knackpunkt des Ganzen ist eigentlich die Policy eurer Firma. Wird offiziell festgesetzt, daß Rechner und alles zugehörige nur zu beruflichen Zwecken genutzt werden dürfen und Privatdaten darauf nichts zu suchen haben, ebenso daß die Mailzugänge und der Internetzugang nur beruflich genutzt werden darf, dann handelt ein Nutzer gegen die Firmenregeln, wenn er doch privat nutzt, Du mußt also davon ausgehen (können), daß keine privaten Daten auf dem Rechner sind (zu sein haben). Ergo darfst Du sichern, löschen usw.
Sind die Rechner jedoch auch zur privaten Nutzung freigegeben oder existiert keine Richtlinie, so ändert sich das Ganze. Du mußt davon ausgehen, daß sich private Daten auf dem Rechner befinden (können). Wird in der Firma nicht offen bekannt gegeben, daß die Rechner überwacht werden und hat der Betriebsrat (sofern vorhanden) dem nicht zugestimmt, so sind private Verzeichnisse für dich tabu. Was Du jedoch darfst (nach Absprache mit der Geschäftsleitung) ist, den Internetzugang entsprechend über Firewall und/oder Proxy zu reglementieren, was Dir auch aus Sorgfaltspflicht angeraten wäre, und somit rechtlich bedenkliche Inhalte vom Netzwerk fernhalten. Ebenso Virenscanner darfst Du generell einsetzen, ebenso Contentfilter.
Generell wäre also mein Rat: Setze dich mit der Geschäftsleitung (dem Chef) und ggf. mit dem Betriebsrat zusammen und arbeitet eine grundsätzliche Richtlinie zur Rechnernutzung und Überwachung aus, gebt diese anschließend bekannt.
Klappt dies nicht, so melde eine Bedenken an und lasse Dir gegebene Überwachungsaufträge schriftlich von deinem Vorgesetzten geben, melde deine Bedenken an.
Genaue Richtlinien für die Aufgaben eines Administrators sind mir als verbindliche Angaben nciht bekannt, im Allgemeinen beschränkt es sich auf eine ziemlich schwammige Sorgfaltspflicht, allerdings wirst Du im Netz je nach Betriebssystem diverse Listen finden, die gängige Aufgaben listen wie z.B. Systemupdates (Betriebssystem, Software, Virenscanner), Sicherheitschecks, Wartungen, Audits, Anwenderbetreuungen etc, je nach Art des Supportlevels (1st, 2nd, 3rd Level-Support), was in kleinen Netzwerken jedoch meist obsolet ist.
Was die Befugnisse angeht, so ist dies wie oben geschildert, eigentlich von Firmeninternen Richtlinien (welche den Mitarbeitern bekannt sein müssen) abhängig und nicht allgemeinverbindlich geregelt.