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Rechte & Pflichten eines Sys-Admins bzw. Netzwerkbetreuers ????

JOS2003 / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich weiß zwar nicht ob diese Frage in dieser Kategorie richtig ist, aber ich stelle sie einfach mal:

Welche Rechte und Pflichten hat eine Person, die für ein Netzwerk verantwortlich ist ? Gibt es da eine allgeimeine Übersicht bzw. Homepage, wo man das nachlesen kann ?

Beispiel:
In einem Betreib existieret ein kleines Netzwerk (20 Rechner mit gemeinsames I-Net inkl. Server + Schnickschnack). Zusätzlich gibt es einen zweiten I-Net-Zugang der frei ist (keine Portbeschränkung, Firewalls usw....). Es exisitiert keine Benutzerordnung !
Inwieweit darf eine oben genannte Person kontrollieren, was auf den Rechner passiert, Protokolle anlegen bzw. sogar persönliche Daten von Mitarbeitern sichern ??? Muss er sie vorher darauf hinweisen ?
Bsp. Mitarbeiter A zieht auf Rechnern, die freies I-Net haben, z.B. über ein Filesharing-Tool Musik o.ä. ? Darf sich ein Sys-Admin von diesen Dateien ein Abild machen (z.B. Scrennshot der Festplatte), diese Dateien auf eine CD brennen ? Müsste er dann nicht Mitarbeiter A davon unterrichten bzw. ihn darauf ansprechen, das dies nicht erlaubt ist ? Darf er anderen Mitarbeitern davon erzählen, dass ein Mitarbeiter sowas tut ? Darf er diese Daten in Verzeichnisse andere kopieren, damit evtl. andere Mitarbeiter dies ansprechen, dass "komische" Dateien da sind bzw. gezogen werden ?

Beht dann ein Sys-Admin nicht auch eine Verletzung des Datenschutzes?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

JOS2003

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fnmueller1 JOS2003 „Rechte & Pflichten eines Sys-Admins bzw. Netzwerkbetreuers ????“
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die rechtslage ist hier imho eindeutig: wenn der mitarbeiter nicht im arbeitsvertrag oder durch eine zusatzerklaerung darauf aufmerksam gemacht worden ist ist schnueffeln rechtlich nicht abgesichert und du kannst maechtig aerger bekommen. U.u. muss er sogar sein schriftliches einverstaendnis erklaeren.
Zwar macht das Finanzamt stress wenn auf Firmenrechnern privates abgeht, aber der Mitarbeiter muss vom schnueffeln 100 pro in Kenntnis gesetzt werden!
Gerade wenn keine Benutzerordnung existiert kann er sogar davon ausgehen das nicht geschnueffelt wird, da hast du vor Gericht dann wirklich schlechte Karten.

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