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Rechte & Pflichten eines Sys-Admins bzw. Netzwerkbetreuers ????

JOS2003 / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich weiß zwar nicht ob diese Frage in dieser Kategorie richtig ist, aber ich stelle sie einfach mal:

Welche Rechte und Pflichten hat eine Person, die für ein Netzwerk verantwortlich ist ? Gibt es da eine allgeimeine Übersicht bzw. Homepage, wo man das nachlesen kann ?

Beispiel:
In einem Betreib existieret ein kleines Netzwerk (20 Rechner mit gemeinsames I-Net inkl. Server + Schnickschnack). Zusätzlich gibt es einen zweiten I-Net-Zugang der frei ist (keine Portbeschränkung, Firewalls usw....). Es exisitiert keine Benutzerordnung !
Inwieweit darf eine oben genannte Person kontrollieren, was auf den Rechner passiert, Protokolle anlegen bzw. sogar persönliche Daten von Mitarbeitern sichern ??? Muss er sie vorher darauf hinweisen ?
Bsp. Mitarbeiter A zieht auf Rechnern, die freies I-Net haben, z.B. über ein Filesharing-Tool Musik o.ä. ? Darf sich ein Sys-Admin von diesen Dateien ein Abild machen (z.B. Scrennshot der Festplatte), diese Dateien auf eine CD brennen ? Müsste er dann nicht Mitarbeiter A davon unterrichten bzw. ihn darauf ansprechen, das dies nicht erlaubt ist ? Darf er anderen Mitarbeitern davon erzählen, dass ein Mitarbeiter sowas tut ? Darf er diese Daten in Verzeichnisse andere kopieren, damit evtl. andere Mitarbeiter dies ansprechen, dass "komische" Dateien da sind bzw. gezogen werden ?

Beht dann ein Sys-Admin nicht auch eine Verletzung des Datenschutzes?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

JOS2003

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Mario32 Nachtrag zu: „Oh oh oh, da muß ich aber heftigst protestieren! Solche Dinge sind durchaus...“
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P.S. um wenigstens noch ein wenig konkret zu werden:

(...)Zusätzlich gibt es einen zweiten I-Net-Zugang der frei ist (keine Portbeschränkung, Firewalls usw....). Es exisitiert keine Benutzerordnung !
Inwieweit darf eine oben genannte Person kontrollieren, was auf den Rechner passiert, Protokolle anlegen bzw. sogar persönliche Daten von Mitarbeitern sichern ??? Muss er sie vorher darauf hinweisen ? (...)


In diesem Fall ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter darf er aus Datenschutzrechtlicher Sicht rein garnichts "kontrollieren, überwachen, anlegen" usw.!

Abschließend ein einfaches Beispiel zur Verdeutlichung der Tragweite des Datenschutzes: Wenn du einen Telefonanschluß betreibst und einen Einzelverbindungsnachweiß der geführten Gespräche erhälst, MUSST du JEDEN Mitarbeiter der diesen Anschluß nutzt (zu welchem Zweck auch immer; beruflich oder für Privatgespräche) darüber informieren!
Sonst kann es dir passieren das der Herr der auf Firmenkosten die 0190erNummern wählt dich -wenn du ihn hinterher feuerst und vor dem Arbeitsgericht eine EVN vorlegst- wegen Verletzung seines Informationellen Selbstbestimmungsrechtes am A.... kriegt!

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