Zeitungsmeldung: (MoPo 28.11.)
>>Ein Schweriner Polizist soll einen Mordverdächtigen (21) bei einem Verhör mit dem Tode gedroht haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Der inzwischen Verurteilte hatte zugegeben, Ostern 2004 ein 7- jähriges Mädchen getötet zu haben Bald sind wir so weit: die armen, unschuldigen mit einer schweren Kindheit belasteten Mörderchen werden frei sein. Weil sie ja garnichts für ihre Triebe können. Und eine schwere Kindheit hatten. Sperrt statt dessen lieber die brutalen Polizisten ein!
Jürgen Kirsten
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Dasselbe Thema ist nun doch nun in den Medien im Falle des kleinen Jakob von Metzlar.
Das Problem ist doch, beide Seiten haben Recht, und beide Seiten haben nicht Recht.
Einerseits darf es keinen Schutz des Täters geben, andererseits ist die Anwendung von Folter strikt abzulehnen aus welchen Gründen auch immer!
So, und nun bring das mal zusammen unter einen Hut...
Wobei ich selber der Meinung bin, die alleinige verbale Androhung von Foltermethoden gegenüber dem Täter war in diesem Falle absolut gerechtfertigt, irgendeine Anwendung von Gewalt oder Folter dagegen wiederum nicht.
Leider geht in Deutschland aus unerfindlichen Gründen immer noch der Täterschutz weit vor dem Opferschutz.