Hallo zusammen!
99% von euch werden die Nickles-Startseite wohl lesen - aber ich verlink es trotzdem nochmal: http://www.nickles.de/c/n/3706.htm
Wenn ich den Mist in Zukunft zahlen muss, sollte ich dann auch noch auf die Gegenleistung verzichten?
Ob ich mir jetzt doch einen Fernseher zulegen sollte?
Oder einen Anwalt nehmen und gerichtlich gegen diese Willkür vorgehen?
Schade: Die Quellenangabe fehlt. Die Internetpräsenz der GEZ ist noch auf dem alten Stand - erst in gut 2 Jahren der ganze Schlamassel. Mit Hilfe von Google habe ich auch noch nichts gefunden.
Weiß von euch jemand mehr? Oder ist das Ganze eine Ente?
CU
Olaf
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Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
nun gut ich möchte ein letztes mal meinen Senf dazugeben:
ich habe vor einigen ganz wenigen Jahren das online PDF zur Kündigung ausgefüllt und ausgedruckt, ich hatte dort angegeben, das ich zwar weiterhin ein Fernseher in der Wohnung habe, mich aber außschließlich bei meiner Freundin aufhalte, und siehe da! non Problemos, wir verstehen unsere Kunden.. ..also geht doch..
;~))
Gurus