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Veränderung des Telekommunikationsgesetzes

Abe S. / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Bekomme ich doch heute Post vom rosa Riesen mit folgendem Inhalt:

- Telekommunikationsgesetz geändert
- Inverssuche jetzt möglich (Identifikation meiner Person mit Namen und Anschrift anhand der Telefonnummer)
- wenn ich das nicht möchte, muss ich von meinem Anschluss aus eine bestimmte Telefonnummer (0137 ...) anrufen

Habe ich etwas verpasst? Erst ist die Inverssuche verboten und jetzt nicht mehr? Das verstehe wer will. Eine besondere Frechheit finde ich jedoch, dass mein Einverständnis verausgesetzt wird und ich zahlen muss (Telefongebühren) um die Inverssuche meiner Nummer zu verhindern?

Wie seht Ihr das?

MFG
Abe S.

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Unicode @Don Haeberle Mario32
Abe S. Nachtrag zu: „Veränderung des Telekommunikationsgesetzes“
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Das schon mal ein Thread gestaretet wurde, war mir nicht bekannt. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob auch andere nicklesianer diese Mitteilung bekommen haben.

@mario32:
Bonuspunkt für Dich und Deine Merkfähigkeit bezüglich meines Nicks. Ich dachte, dass der Sinn eines Forums wie nickles.de das Starten von Threads ist. :-)
Bezüglich der von Dir sicherlich gemeinten D-Info mit Inverssuche, frage ich mich nur, warum das damals verboten wurde und jetzt erlaubt wird.

MFG
Abe S.

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