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Jüki IST abgeschaltet!

jueki / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Nun ist es geschehen. Arcor hat mich abgeschaltet. In der Nacht zum 08.07.2004. Warum? Deswegen:Klick!
Nun hatte ich lange Zeit noch Vertrauen in irgendwelche Ehrlichkeiten und Realitäten. Aber Nichts! Auch wenn in der Überschrift dieses Postings ein "h" zuviel war, an der Tatsache änderte sich nichts - siehe: Klick!
Nun, und dann kam die Drohung: Klick!
Eine Reihe von Schreiben wurde - nein, nicht gewechselt, sondern geschrieben. Auf keines dieser Schreiben ging Arcor überhaup mal ein!
Sowohl ich als auch die Beauftragte hatten den Eindruck, dort sitzen welche, die nach dem Motto handeln "Isch nix verschtehen deitsch, ich sein Türke"
Nun, ich habe endlich fristlos gekündigt und mich bei T-Online angemeldet. War gestern - heut schon der Anschluß. Erst mal nur analog - DSL kommt nächste Woche.
Wird sich wohl ein Gerichtsverfahren nicht vermeiden lassen! Aber bevor ich denen Geld in den rachen werfe, übernehme ich lieber eine Patenschaft über noch ein afrikanisches Kind.
Wohlgemerkt: Alle meine (reellen) Rechnungen habe ich bislang ohne auch nur eine Mahnung bezahlt!

Olaf19 InvisibleBot „Rechtsschutzversicherungen“
Optionen

> Ich versuche mit der Rechtsschutzversicherung lediglich, mich den herrschenden Verhältnissen anzupassen.

Stimmt, das ist die andre Seite der Medaille. Um eine RSV zu brauchen, muss man gar nicht selber der "typisch deutsche Prozesshansel" sein - reicht schon, wenn die Gegenseite sich kleinlich zeigt. Wie sagt der Volksmund: "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt". Dass man den eigenen Anwalt ohne RSV in jedem Fall "vor-finanzieren" muss, ist natürlich auch ein Nachteil - wobei, wenn man diese Kosten gegen die gesparten Versicherungsbeiträge aufrechnet...

@Bot, zu den "Zermürbungstaktiken der Staranwälte" - du beziehst dich hier ausdrücklich auf Strafsachen. Ich bin mir nicht sicher, ob man das 1:1 auf das Zivilrecht - und um das geht's hier - übertragen kann. Bei Zivilprozessen sind schließlich beide Parteien gleich berechtigt; was die eine Seite sich erlauben kann, kann die andere Seite auch. Ich bin nun wirklich kein Rechtsexperte, denke aber schon, dass das Strafrecht hier seine "eigenen Gesetze" hat.

Für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen ist eine RSV insofern immer empfehlenswert, als hier die Besonderheit gilt, dass beide Parteien ihre Kosten immer selbst tragen, egal wer Recht bekommt. Für Arbeitnehmer / Arbeitgeber ein zusätzlicher Anreiz, in die Gewerkschaft / den Arbeitgeberverband einzutreten, da die Mitgliedschaft i.d.R. eine Arbeitsrechtsschutzversicherung beinhaltet.

CU
Olaf