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Dringende Rechtsberatung gesucht?

deleen / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

hey,
absoluter Notfall!!!!
aus aktuellen anlaß, würde ich gern wissen, ab wann man die polizei rufen kann, wegen Lärmbelastigung auf nem freitag abend?
im ernst, ich red hier von keiner lauten mucke oder sowas!
seid 4Stunden wird an meiner Zimmeraußenwand(gleichzeitig Fassadenaussenwand) mit nem Bohrhammer oder ähnlichen von ner Baufirma oder sowas rumgekloppt!!!
und zwar ohne jeglichen pause!!! die setzen das scheiß ding so gut wie nie ab, und wenn, dann ist schon nen zweiter am kloppen oder bohren!!!
ich dreh durch, mir ist sogar schon übel!!
also sagt was?
mfg
deleen

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Emily22 UselessUser „Hallo deleen, von Baulärm kann ich ein Liedchen singen, wir haben selbst gerade...“
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Umgekehrt wäre es wohl richtig ;-)
Im allgemeinen gilt Nachtruhe von 22 Uhr bis 7 Uhr, dazu noch Mittagsruhe von 13 Uhr bis 15 Uhr was aber in den Gemeinden anders festgelegt sein kann.
Baumassnahmen sind wiederum etwas anderes, wäre doch lustig man füllt auf dem Bau grade den Betonmischer randvoll und kann dann 2 Stunden zu gucken wie das Zeugs da drinne aus härtet *g*
Und Gleisarbeiten der Bahn werden ja auch mit Vorliebe nachts ausgeführt.
Meistens kann man sich ja auch einigen, dass die Arbeiter ihre Mittagspause auch in die Mittagsruhezeit verlegen, die Dachdecker hier in der Strasse haben das so gemacht.

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