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Dringende Rechtsberatung gesucht?

deleen / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

hey,
absoluter Notfall!!!!
aus aktuellen anlaß, würde ich gern wissen, ab wann man die polizei rufen kann, wegen Lärmbelastigung auf nem freitag abend?
im ernst, ich red hier von keiner lauten mucke oder sowas!
seid 4Stunden wird an meiner Zimmeraußenwand(gleichzeitig Fassadenaussenwand) mit nem Bohrhammer oder ähnlichen von ner Baufirma oder sowas rumgekloppt!!!
und zwar ohne jeglichen pause!!! die setzen das scheiß ding so gut wie nie ab, und wenn, dann ist schon nen zweiter am kloppen oder bohren!!!
ich dreh durch, mir ist sogar schon übel!!
also sagt was?
mfg
deleen

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UselessUser deleen „Dringende Rechtsberatung gesucht?“
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Hallo deleen,

von Baulärm kann ich ein Liedchen singen, wir haben selbst gerade Fassadenarbeiten ...

Also, die Hausverwaltung muss derartige Arbeiten den Mietern rechtzeitig ankündigen, so etwa ein oder zwei Wochen vorher. In der Regel wird auf die Mieter und die Nachbarschaft Rücksicht genommen, sodass Arbeiten mit einer derartigen Geräuschentwicklung nach 18 Uhr nicht mehr ausgeführt werden.
Nach der Lärmschutzverordnung der Bundesländer gilt eine Nachtruhe (§ 1 LärmVO) von 7 bis 22 Uhr. Darüber hinaus gibt es einen Schutz der Ruhezeiten (§ 2 LärmVO): An Werktagen von 6 bis 7 Uhr morgens und von 20 bis 22 Uhr abends sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den andere Personen in ihrer Ruhe objektiv unzumutbar gestört werden können. Ein Verstoß gegen die LärmVO stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld zur Folge haben kann.
Es gibt sogar Klauseln in der Hausordnung und ortsübliche Ruhezeiten, die für eine Mittagsruhe zumindest in der Rechtssprechung herangezogen werden können.

Was kannst du machen? Die Polizei rufen und die Sache zunächst vor Ort mit der Bauleitung abklären. Dich mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen. Eine einstweilige Verfügung erwirken, bis die Hausverwaltung entsprechende Maßnahmen fristgemäß ankündigt.
Führe ein Lärmprotokoll, in dem du Art, Dauer und Zeiten der Ruhestörung festhältst. Du kannst für jeden Tag der Beeinträchtigung durch Baumaßnahmen anteilsmäßig vom Monat von der Kaltmiete Mietminderung nehmen. Wieviel Prozent, da lässt du dich am besten von einer Mieterberatung oder einem Anwalt für Mietrecht beraten. Als Mitglied des Mieterbundes sind diese Beratungen kostenlos und du hast einen Mietrechtsschutz.

MfG

UselessUser

Rückmeldungen über Hilfestellungen sind sehr erwünscht:1. investiere ich Zeit, um dir zu antworten und2. möchte ich auch etwas dazulernen.
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