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ebay - bitte helft mir!

Philipp Stottmeister / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo!


Ich habe meinen alten PC (Pentium 2 450, 64mb) bei ebay verkauft. (für 61€)


Guckt auch hier. (Der PC war vor dem Versand top i.O.!)


Ich habe nun das Packet versendet, und meine Käuferin hat sich beschwert, der Proz is rausgefallen, im Tower is ein Plastikteil abgebrochen, und das Diskettenlaufwerk lässt sich nicht ausfahren. Des weiteren lässt sich der Pc nicht hochfahren, und er zeigt nix an.


Nun will die mich dafür haftbar machen, und hat mir ne schlechte Bewertung reingedrückt.


(Sie sagt selbst das das Packet gut verpackt war) Da is bei mir die Post dran schuld, aber das schnallt die nicht. Kann mir jemand ne Adresse nennen, wo ich die Bewertung löschen kann?


bzw. wohin ich mich wenden kann, um die Bewertung zu löschen?


 


Bitte helft mir!!


 


 

an ebay SmallAl
Sirene Philipp Stottmeister „ebay - bitte helft mir!“
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auch nach dem neuen EU-Recht gibt es keine Verpflichtung, als Privatperson Gewährleistung auf gebrauchte Sachen zu geben, man muß sie daher auch nicht ausschließen. Quelle: c´t, Artikel von Rechtsanwalt (mir fällt grad die Ausgabe nicht ein, war aber mitte letzten Jahres). Das schreibt bloß wieder einer vom anderen ab.