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ebay - bitte helft mir!

Philipp Stottmeister / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo!


Ich habe meinen alten PC (Pentium 2 450, 64mb) bei ebay verkauft. (für 61€)


Guckt auch hier. (Der PC war vor dem Versand top i.O.!)


Ich habe nun das Packet versendet, und meine Käuferin hat sich beschwert, der Proz is rausgefallen, im Tower is ein Plastikteil abgebrochen, und das Diskettenlaufwerk lässt sich nicht ausfahren. Des weiteren lässt sich der Pc nicht hochfahren, und er zeigt nix an.


Nun will die mich dafür haftbar machen, und hat mir ne schlechte Bewertung reingedrückt.


(Sie sagt selbst das das Packet gut verpackt war) Da is bei mir die Post dran schuld, aber das schnallt die nicht. Kann mir jemand ne Adresse nennen, wo ich die Bewertung löschen kann?


bzw. wohin ich mich wenden kann, um die Bewertung zu löschen?


 


Bitte helft mir!!


 


 

an ebay SmallAl
Max Payne Loopi© „In Deiner Auktionsbeschreibung fehlt der Zusatz, dass es sich um ein...“
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Aber wie sieht das dann mit § 447 BGB aus? Dort steht in Satz (1):

"Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat."

Der Erfüllungsort bei Warenschulden ist der Wohnsitz des Schuldners (also des Verkäufers).

Danach geht beim Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung (§ 446 BGB) auf den Käufer über.