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ebay - bitte helft mir!

Philipp Stottmeister / 17 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo!


Ich habe meinen alten PC (Pentium 2 450, 64mb) bei ebay verkauft. (für 61€)


Guckt auch hier. (Der PC war vor dem Versand top i.O.!)


Ich habe nun das Packet versendet, und meine Käuferin hat sich beschwert, der Proz is rausgefallen, im Tower is ein Plastikteil abgebrochen, und das Diskettenlaufwerk lässt sich nicht ausfahren. Des weiteren lässt sich der Pc nicht hochfahren, und er zeigt nix an.


Nun will die mich dafür haftbar machen, und hat mir ne schlechte Bewertung reingedrückt.


(Sie sagt selbst das das Packet gut verpackt war) Da is bei mir die Post dran schuld, aber das schnallt die nicht. Kann mir jemand ne Adresse nennen, wo ich die Bewertung löschen kann?


bzw. wohin ich mich wenden kann, um die Bewertung zu löschen?


 


Bitte helft mir!!


 


 

SmallAl Philipp Stottmeister „ebay - bitte helft mir!“
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an ebay

o.Lee Philipp Stottmeister „ebay - bitte helft mir!“
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Hi Philipp,

du wirst mit dieser negativen Bewertung leben müssen. Die Chance, dass Ebay sie löscht, tendiert gegen null...Du kannst aber selbst einen eigenen Kommentar unter die Bewertung setzen ("auf Kommentare antworten") und so versuchen, bei deinen zukünftigen Bietern Schadensbegrenzung in Sachen Vertrauen zu betreiben. Eigentlich ist für so´n Fall ja die Transportversicherung da, dafür dürfte es jetzt aber ein bischen spät sein. Die 2. negative Bewertung "Liefert Schrot" sieht zwar nicht gut aus, hat aber dafür durchaus eine humoristische Note.
Shit happens :(

o.Lee Philipp Stottmeister „ebay - bitte helft mir!“
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Noch was...hab gerade den Preis für die Versandversicherung gesehen...lass mich raten, ihr habt den Deal ohne abgewickelt, richtig?
Falls du nochmal was Grösseres versenden möchtest, schaust du besser vorher mal hier rein:
http://www.posttip.de/
http://www.billigerverschicken.de/
denn das geht mit Sicherheit preiswerter!

Max Payne Philipp Stottmeister „ebay - bitte helft mir!“
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Mir stellt sich bei dieser Auktion vor allem die Frage, warum Du einen Pentium II 450 MHz unter der Überschrift "AMD 533 MHz, komplett PC" verkaufst...?

Postpakete (versichert bis 500 EUR) kannst Du bis zu einem Gewicht von 20 kg verschicken. Innert Deutschlands kostet das dann maximal 13,00 EUR. Wie kommst Du auf die von Dir genannten Werte für Versand und Versidherung?

Philipp Stottmeister Nachtrag zu: „ebay - bitte helft mir!“
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ich habe einen anderen PC (amd 533mhz) verkauft, und habe dannach auf einen ähnlichen Artikel einstellen geklickt. Hab dann wohl vergessen, das zu ändern :-(
I know, aber ich verpacke den Pc immer sehr sorgfältig, und das kostet ja auch was ....

danke schon mal, für die vielen Antworten!

jayray Philipp Stottmeister „ebay - bitte helft mir!“
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Dein Bewertungsprofil sieht so aus wie denen ihrs, bei denen ich nie was kaufen würde.

Der_Milchmann Philipp Stottmeister „ebay - bitte helft mir!“
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Pech gehabt kann man da nur sagen - das ist kalkuliertes risiko mit ebay

Wenn die Ware nicht versichert ist, dann kannst du sehr wohl haftbar gemacht werden :-\

Loopi© Philipp Stottmeister „ebay - bitte helft mir!“
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In Deiner Auktionsbeschreibung fehlt der Zusatz, dass es sich um ein Privatverkauf ohne Haftung gemäß EU-Recht handelt. Somit bist Du voll haftbar.

Beispiel:
Das ist ein Privatverkauf im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes, kein Widerrufsrecht, keine Gewährleistung!
Die Rückgabe, Wandlungs- oder Umtauschmöglichkeit des ersteigerten Artikels ist ausgeschlossen.
Der Artikel wird deshalb unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung angeboten (Ausnahmen ggf. in der Auktionsbeschreibung!).
Als Privatperson kann ich keine Mehrwertsteuer ausweisen!

Max Payne Loopi© „In Deiner Auktionsbeschreibung fehlt der Zusatz, dass es sich um ein...“
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Aber wie sieht das dann mit § 447 BGB aus? Dort steht in Satz (1):

"Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat."

Der Erfüllungsort bei Warenschulden ist der Wohnsitz des Schuldners (also des Verkäufers).

Danach geht beim Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung (§ 446 BGB) auf den Käufer über.

Olaf19 Loopi© „In Deiner Auktionsbeschreibung fehlt der Zusatz, dass es sich um ein...“
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Hi Loopi,

schau doch bitte mal in diesem Thread auf Allgemeines vorbei, da haben wir dieses Thema gerade beim Wickel. Mein Eindruck ist mittlerweile, dass all diese Ausschlussklauseln unnötig sind, da auch nach dem aufgrund von EU-Richtlinien geänderten deutschen Kaufrecht seit 2002 nicht vom Verkäufer erwartet wird, dass ein (gebraucht) verkauftes Gerät 2 Jahre lang nicht kaputt geht.

CU
Olaf

Sirene Philipp Stottmeister „ebay - bitte helft mir!“
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auch nach dem neuen EU-Recht gibt es keine Verpflichtung, als Privatperson Gewährleistung auf gebrauchte Sachen zu geben, man muß sie daher auch nicht ausschließen. Quelle: c´t, Artikel von Rechtsanwalt (mir fällt grad die Ausgabe nicht ein, war aber mitte letzten Jahres). Das schreibt bloß wieder einer vom anderen ab.

Sirene Philipp Stottmeister „ebay - bitte helft mir!“
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übrigens muß gar keine Versandversicherung abgeschlossen werden, da die Postpakete automatisch bis 500 Euro versichert sind. Ist das Paket äußerlich nicht beschädigt beim Käufer angekommen (was der ja nun gut nachweisen könnte), dann hast Du den schwarzen Peter.

Philipp Stottmeister Nachtrag zu: „ebay - bitte helft mir!“
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die Verpackung kann er aber auch im Nachhinein beschädigt haben, nachdem er das Paket angenommen hat. Daher Im Zweifel zu Gunsten das Angeklagten, oder?
Und auch wenn ich ein Packet gerade fallen lasse, sieht das danach genau so aus, wie davor. Nur das was drinnen ist, muss es nicht.

Sirene Philipp Stottmeister „ebay - bitte helft mir!“
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also wenn die Packung beschädigt IST, dann siehts es erstmal nach Transportschaden aus und Du kannst aus dem Schneider sein. Das Ding ist, daß Du nicht mit dem Argument "keine Transportversicherung abgeschlossen" kommen kannst, denn das Paket war auf jeden Fall versichert (bis 500 Euro), erst AB 500 Euro mußt Du separat abschließen. Du stehst genau dann dumm da, wenn das Paket NICHT beschädigt ist, denn dann kannst Du schlecht was von Transportschaden reden, dann wäre das Paket ja äußerlich beschädigt. Und eben hier liegt der Hase im Pfeffer: kein äußerlicher Schaden, Du bist dran und mußt zahlen. Und das kannst weder Du beeinflussen noch der Empfänger, denn das richtige Paket hat ja noch den Aufkleber mit Stempel drauf und das kann man schlecht austauschen.

charlie62 Philipp Stottmeister „ebay - bitte helft mir!“
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Ich habe nun das Packet versendet, und meine Käuferin hat sich beschwert, der Proz is rausgefallen, im Tower is ein Plastikteil abgebrochen, und das Diskettenlaufwerk lässt sich nicht ausfahren. Des weiteren lässt sich der Pc nicht hochfahren, und er zeigt nix an.

1.) So tief kann man ein Paket gar nicht fallen lassen, dass ein Slot-1-Prozessor herausfällt. Entweder er war nicht richtig befestigt, oder der Halterahmen war schon vorher defekt.

2.) Es ist völlig normal, dass Diskettenlaufwerke nicht ausfahren.

Freddy11 Philipp Stottmeister „ebay - bitte helft mir!“
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nun ja du hast ja am 6.02.04 wieder eine schlechte bewertung bekommen. kann es sein, dass du mist verkaufst?

mfg
Freddy

Loopi© Freddy11 „nun ja du hast ja am 6.02.04 wieder eine schlechte bewertung bekommen. kann es...“
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Also bei 28 Positiven 4 Negative ist eine reife Leistung. Da kann ich nicht mithalten, 190 Positive, nix Negative oder Neutrale. Ich würde bei so einem Profil nichts kaufen.
Gruß André