Ich habe über ebay einen gebrauchten Yakumo Delta ersteigert. Das Gerät ist laut Typenschild im Januar 2003 hergestellt worden. Leider ist der Kaufbeleg verloren gegangen. Yakumo weigert sich ohne Kaufbeleg die Garantie zu übernehmen obwohl die Garantiefrist 2 Jahre beträgt. Da das Herstellerdatum sich in der 2 Jahresfrist bewegt muß doch ein Anspruch geltend gemacht werden können ?
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Jetzt muß ich auch noch meinen Senf dazugeben, weil ich gerade einen konkreten Fall in der Firma habe, und um mir endlich Klarheit zu verschaffen, liegt jetzt das BGB vor mir. Los gehts bei §433 (falls einer nachschauen will). Im Grunde hat RALZ ja schon alles gesagt, aber eines kam vielleicht nicht rüber: Die gesetzliche Gewährleistung besteht im Grunde darin, dass der Verkäufer sich verpflichtet dem Käufer eine mangelfreie Sache zu übergeben. Der Käufer muß einen Mangel, der aber von Anfang an bestehen muß, innerhalb einer bestimmten Frist beim Verkäufer anzeigen. Diese Verjährungsfrist der Mangelansprüche betrug früher 6 Monate, heute 2 Jahre.
Geht ein Teil nach 1,5 Jahren kaputt, greift hier nur die vom Hersteller gewährte Garantie, nicht die gesetzliche Gewährleistung. Ist die Garantie dann nur 1 Jahr, Pech gehabt.
Ich weiß, dass mit dem "von Anfang an" vorliegenden Mangel kann man dehnen, wie man will. Andererseits heißt es im Gesetz: $434
"(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet,
sonst2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."
Zitat Ende
Wenn ich also ein Teil kaufe, es benutze, es tut, was es soll, und das 1,5 Jahre lang (um beim o.g. Beispiel zu bleiben), dann kann man doch wohl davon ausgehen, dass es frei von Sachmängeln beim Kauf war.
Insofern zieht hier nix mit ges.Gewährleistung, um zum Thema Monitor zurückzukommen. Hier zieht nur die Herstellergarantie, und die kann der Hersteller durchaus vom Kaufbeleg abhängig machen.
Mich wundert das Verhalten der Firma Yakuma allerdings auch. Da ich bei uns in der Firma die Reklamationen bearbeite, kann ich nur sagen, Monitore waren immer sehr unproblematisch. Aber verstehen kann ich es schon, schließlich könnte der Monitor auch geklaut sein (sorry, Stefan, nichts gegen dich, aber auch das mußte erwähnt werden).
Außerdem gibts ja auch so Machenschaften, sich bei Ebay defekte Teile für wenig Geld zu ersteigern, und dann auf diesem Wege reparieren/austauschen zu lassen, vovon ich mich ausdrücklich distanziere.
Gruß Schnaffke