Ich habe über ebay einen gebrauchten Yakumo Delta ersteigert. Das Gerät ist laut Typenschild im Januar 2003 hergestellt worden. Leider ist der Kaufbeleg verloren gegangen. Yakumo weigert sich ohne Kaufbeleg die Garantie zu übernehmen obwohl die Garantiefrist 2 Jahre beträgt. Da das Herstellerdatum sich in der 2 Jahresfrist bewegt muß doch ein Anspruch geltend gemacht werden können ?
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Hallo!
So isses; Willst Du einen Anspruch geltend machen, brauchst Du ein Rechtsverhältnis aus dem dieser Anspruch entsteht. Ein Rechtsverhältnis mit dem Hersteller des Monitors hast du nicht! Vielleicht würde ein gesetzliches Rechtsverhältnis mit dem Hersteller entstehen, wenn der Monitor bei Dir explodiert und Du dabei verletzt wirst -> Schadensersatz aus Delikt, ein vertragliches Rechtsverhältnis besteht nur zwischen Dir und dem ebay-Verkäufer, nämlich ein Kaufvertrag. Hier kommt es nun vorallem darauf, ob der ebay-Verkäufer ein Unternehmer oder ein Verbraucher ist (so wie Du nehm ich mal an). Der Verbraucher kann nämlich alle Rechtsfolgen, die an mangelhafte Kaufsachen geknüpft sind (bei Gebrauchtwaren, aber da geh ich mal von aus - ebay)ausschliessen, der Unternehmer kann das nicht. Die meisten Privatleute, die was bei ebay verkaufen machen das ja auch. Beim Kauf vom Unternehmer im Internet (oder über Telefon) hast du übrigens auch ein "Umtauschrecht", hier muß ich der Post von oben widersprechen, denn das 14-tägige Rücktrittsrecht bei Kauf im Internet (Telefon, Haustüre) ist eigentlich nichts anderes als ein Umtauschrecht. Bei einem Kauf von einem anderen Verbraucher hast du nur dann eventuell eine Chance, wenn das Teil schon völlig kaputt bei dir ankam oder der Typ Dich betrogen hat, so nach dem Motto: "Das Teil geht Spitze" und bei kommt nur ein Haufen Schrott an. Du müsstest nochmal genauer schildern was eigentlich genau los ist.
Viel Erfolg
Jens