Ich habe über ebay einen gebrauchten Yakumo Delta ersteigert. Das Gerät ist laut Typenschild im Januar 2003 hergestellt worden. Leider ist der Kaufbeleg verloren gegangen. Yakumo weigert sich ohne Kaufbeleg die Garantie zu übernehmen obwohl die Garantiefrist 2 Jahre beträgt. Da das Herstellerdatum sich in der 2 Jahresfrist bewegt muß doch ein Anspruch geltend gemacht werden können ?
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Gut, was @charlie schreibt!
Aussserdem dürfte es fast jeder Fa. peinlich sein, negative Publicity zu bekommen. Deute vielleicht ganz dezent diese Möglichkeit an, wenn sie sich weiter stur stellen sollten. Falls das nicht hilft, so poste (wirklich NEUTRAL und nur die Tastsachen beschreibend) die Sache als "Teaser" in 1 bis 2 IT-Foren und maile Yakumo den link (oder vielleicht sogar die betr. Seite als Kopie). Mache klar, dass das nur der Anfang ihres "schlimmsten PR-Alptraumes" werden könnte.
Wenn das immer noch nicht hilft - Kreuzzug!