tach auch,
ich hät da mal ein paar kleine fragen:
ich habe als privatperson bei ebay ein gebrauchtes bluetooth headset verkauft, und nun ist der käufer, sagen wir mal unzufrieden mit dem produkt und will dieses reklamieren.
in wie weit bin ich verpflichtigt diesem nachzukommen?
ich habe die ausschluß-klausel bezüglich garantie und verkauf von privat mit in dem ebay-angebot stehen gehabt.
der käufer hat zu anfang unserer kleinen diskussion behauptet, das das gerät nicht funktionieren würde, also das das handy das headset nicht finden würde. ich bin mir aber absolut sicher, das das headset einwandfrei funktioniert hat, als ich es verschickt habe.
im lauf unserer diskussion schießt sich der bursche jetzt aber auf einen kleinen fehler ein, denn ich wohl oder übel gemacht habe:
so habe ich angegeben, das eine bedienungsanleitung mitgeliefert wird. nur das diese auf englisch ist und nicht auf deutsch, was leider nicht ersichtlich aus dem angebot war.
aufgrund dieser tatsache will er jetzt den gesamten kauf reklamieren.
kann er das?
ich hab ihn mittlerweile angeboten, eine deutsche anleitung nachzuliefern, mehr oder weniger selbstgeschrieben, halt nicht original vom hersteller, aber trotzdem korrekt.
reicht das aus, damit ich aus diesem speziellen problem herauskomme?
desweiteren ist das headset 2 monate alt, und ich habe ihm alle unterlagen mitverkauft, die nötig sind, um beim ursprünglichen händler garantieansprüche geltend zu machen.
da ich nämlich davon ausgehe, das das headset zwar mittlerweile bei ihm funktioniert, er aber wohl mit der verbindungsqualität unzufrieden ist(weshalb auch ich das olle ding nicht mehr haben wollte) nimmt er die möglichkeit nicht wahr, beim händler zu reklamieren(nach 2 monaten kann man wegen nem defekt tauschen, aber wohl nicht mehr wegen nicht gefallen, oder?)und versucht mich dafür dran zu kriegen.
also, nochmal kurz:
-verkauf war von privat unter ausschluß der garantie und gewährleistung
-das ding ist 100%ig funktionstüchtig, hat allerdings ne schlechte qualität
-mitgelieferte anleitung war nur auf englisch, im web gefundene anleitung kann aber nachgeliefert werden.
hat er das recht zu reklamieren?
wäre sehr hilfreich, wenn ihr mich in diesem fall etwas beraten könntet, da ich mir halt nicht sicher bin, in wieweit der bursche blufft, wenn er weitere schritte ankündigt.
was für möglichkeiten und chancen hat er überhaupt in diesem fall, da es sich bei dem warenwert nur um knappe 50€ handelt?
mfg
deleen
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sofern interesse besteht, werde ich den weiteren verlauf der geschichte von zeit zu zeit hier posten.
mfg
deleen