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Ebay: Käufer will umtauschen wegen engl. Bedinungsanleitung

deleen / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

tach auch,
ich hät da mal ein paar kleine fragen:
ich habe als privatperson bei ebay ein gebrauchtes bluetooth headset verkauft, und nun ist der käufer, sagen wir mal unzufrieden mit dem produkt und will dieses reklamieren.
in wie weit bin ich verpflichtigt diesem nachzukommen?

ich habe die ausschluß-klausel bezüglich garantie und verkauf von privat mit in dem ebay-angebot stehen gehabt.

der käufer hat zu anfang unserer kleinen diskussion behauptet, das das gerät nicht funktionieren würde, also das das handy das headset nicht finden würde. ich bin mir aber absolut sicher, das das headset einwandfrei funktioniert hat, als ich es verschickt habe.

im lauf unserer diskussion schießt sich der bursche jetzt aber auf einen kleinen fehler ein, denn ich wohl oder übel gemacht habe:
so habe ich angegeben, das eine bedienungsanleitung mitgeliefert wird. nur das diese auf englisch ist und nicht auf deutsch, was leider nicht ersichtlich aus dem angebot war.
aufgrund dieser tatsache will er jetzt den gesamten kauf reklamieren.
kann er das?
ich hab ihn mittlerweile angeboten, eine deutsche anleitung nachzuliefern, mehr oder weniger selbstgeschrieben, halt nicht original vom hersteller, aber trotzdem korrekt.
reicht das aus, damit ich aus diesem speziellen problem herauskomme?

desweiteren ist das headset 2 monate alt, und ich habe ihm alle unterlagen mitverkauft, die nötig sind, um beim ursprünglichen händler garantieansprüche geltend zu machen.

da ich nämlich davon ausgehe, das das headset zwar mittlerweile bei ihm funktioniert, er aber wohl mit der verbindungsqualität unzufrieden ist(weshalb auch ich das olle ding nicht mehr haben wollte) nimmt er die möglichkeit nicht wahr, beim händler zu reklamieren(nach 2 monaten kann man wegen nem defekt tauschen, aber wohl nicht mehr wegen nicht gefallen, oder?)und versucht mich dafür dran zu kriegen.

also, nochmal kurz:
-verkauf war von privat unter ausschluß der garantie und gewährleistung
-das ding ist 100%ig funktionstüchtig, hat allerdings ne schlechte qualität
-mitgelieferte anleitung war nur auf englisch, im web gefundene anleitung kann aber nachgeliefert werden.
hat er das recht zu reklamieren?

wäre sehr hilfreich, wenn ihr mich in diesem fall etwas beraten könntet, da ich mir halt nicht sicher bin, in wieweit der bursche blufft, wenn er weitere schritte ankündigt.
was für möglichkeiten und chancen hat er überhaupt in diesem fall, da es sich bei dem warenwert nur um knappe 50€ handelt?
mfg
deleen

SCanisius deleen „Ebay: Käufer will umtauschen wegen engl. Bedinungsanleitung“
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Meiner Meinung nach: Keine Chancen für den Käufer.

Wenn das Gerät kaputt wäre und Du aber beweisen kannst dass es nicht kaputt war als Du es losgeschickt hast (Zeugen, Freunde etc.) dann hat er Pech, denn du als Privatmann kannst die Garantie ausschliesen (was Du ja wohl auch getan hast).

So lange Du nicht geschrieben hast, dass eine deutsche Anleitung beiliegt sondern eben nur "es liegt eine Anleitung dabei" ist das glaube ich kein Grund für einen Rücktritt vom Vertrag. Wenn die Anleitung jetzt in chinesisch oder taiwanesisch wäre, würde ich da anders denken. Aber Englisch ist wohl inzwischen zu einer Standardsprache geworden (wie viele Hersteller diverser Elektronikgeräte haben NUR eine englische Anleitung??) so dass hier wohl davon ausgegangen werden kann dass das reicht. Dein freiwilliges Angebot ihm eine "inoffizielle" deutsche ANleitung nachzuliefern ist nett, kannst Du auch gern machen, aber ist nicht notwendig.

Dein verdacht kann stimmen, dass er mit dem Klang unzufrieden ist. Aber darüber hätte er sich vorher informieren können (es gibt ja schliesslich zig Seiten mit Produkttests im Netz , z.B. DooYoo oder so). Das ist sicher kein Grund für den Rücktritt vom Vertrag! Denn schliesslich ist ja auch der Hersteller (nach zwei Monaten, normalerweise ca. 14 Tage) nicht mehr bereit wegen nicht-gefallen des Produktes vom Kaufvertrag zurückzutreten. Du als Privatmann musst das sowieso nicht tun!

Er kann gern rechtliche Schritte einleiten (es gibt wirklich Spackos die das tun), aber er wird sicherlich auch die Nase fallen damit.

Um sich gütlich zu einigen, kannst Du ihm ja die deutsche Anleitung schicken und versuchen ihm klar zu machen, dass Du das Teil besten Gewissens verkauft hast. Wenn er es wirklich zu einem Prozess kommen lässt, wird das wahrscheinlich schon an der Zulässigkeit scheitern, denn für 50€ wird sich glaube ich kein Zivilrichter bemühen!

Unangenehmer kann sein Kommentar bei ebay werden. Aber da empfehle ich die Möglichkeit auf eine negative Bewertung die man bekommen hat, ein Kommentar zu schreiben, was dann direkt darunter angegeben wird. Sollte er wirklich so stur sein, Dir eine schlechte Bewertung zu geben, kriegt er erstens auch eine und zweitens würde ich deutlich und bestimmt im Kommentar vor jeglichen geschäftlichen Kontakten mit dieser Person warnen. Das ist Dein gutes Recht!

Hoffe das hilft.

VG
SCanisius

Streitwert? Spacebast
47€ plus porto 6,9€ deleen
Das ist korrekt. Kolti
selbstverständlich deleen
Falscher Dampfer Kolti
Danke @all deleen
Ende gut alles gut deleen