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Ebay: Käufer will umtauschen wegen engl. Bedinungsanleitung

deleen / 24 Antworten / Baumansicht Nickles

tach auch,
ich hät da mal ein paar kleine fragen:
ich habe als privatperson bei ebay ein gebrauchtes bluetooth headset verkauft, und nun ist der käufer, sagen wir mal unzufrieden mit dem produkt und will dieses reklamieren.
in wie weit bin ich verpflichtigt diesem nachzukommen?

ich habe die ausschluß-klausel bezüglich garantie und verkauf von privat mit in dem ebay-angebot stehen gehabt.

der käufer hat zu anfang unserer kleinen diskussion behauptet, das das gerät nicht funktionieren würde, also das das handy das headset nicht finden würde. ich bin mir aber absolut sicher, das das headset einwandfrei funktioniert hat, als ich es verschickt habe.

im lauf unserer diskussion schießt sich der bursche jetzt aber auf einen kleinen fehler ein, denn ich wohl oder übel gemacht habe:
so habe ich angegeben, das eine bedienungsanleitung mitgeliefert wird. nur das diese auf englisch ist und nicht auf deutsch, was leider nicht ersichtlich aus dem angebot war.
aufgrund dieser tatsache will er jetzt den gesamten kauf reklamieren.
kann er das?
ich hab ihn mittlerweile angeboten, eine deutsche anleitung nachzuliefern, mehr oder weniger selbstgeschrieben, halt nicht original vom hersteller, aber trotzdem korrekt.
reicht das aus, damit ich aus diesem speziellen problem herauskomme?

desweiteren ist das headset 2 monate alt, und ich habe ihm alle unterlagen mitverkauft, die nötig sind, um beim ursprünglichen händler garantieansprüche geltend zu machen.

da ich nämlich davon ausgehe, das das headset zwar mittlerweile bei ihm funktioniert, er aber wohl mit der verbindungsqualität unzufrieden ist(weshalb auch ich das olle ding nicht mehr haben wollte) nimmt er die möglichkeit nicht wahr, beim händler zu reklamieren(nach 2 monaten kann man wegen nem defekt tauschen, aber wohl nicht mehr wegen nicht gefallen, oder?)und versucht mich dafür dran zu kriegen.

also, nochmal kurz:
-verkauf war von privat unter ausschluß der garantie und gewährleistung
-das ding ist 100%ig funktionstüchtig, hat allerdings ne schlechte qualität
-mitgelieferte anleitung war nur auf englisch, im web gefundene anleitung kann aber nachgeliefert werden.
hat er das recht zu reklamieren?

wäre sehr hilfreich, wenn ihr mich in diesem fall etwas beraten könntet, da ich mir halt nicht sicher bin, in wieweit der bursche blufft, wenn er weitere schritte ankündigt.
was für möglichkeiten und chancen hat er überhaupt in diesem fall, da es sich bei dem warenwert nur um knappe 50€ handelt?
mfg
deleen

SCanisius deleen „Ebay: Käufer will umtauschen wegen engl. Bedinungsanleitung“
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Meiner Meinung nach: Keine Chancen für den Käufer.

Wenn das Gerät kaputt wäre und Du aber beweisen kannst dass es nicht kaputt war als Du es losgeschickt hast (Zeugen, Freunde etc.) dann hat er Pech, denn du als Privatmann kannst die Garantie ausschliesen (was Du ja wohl auch getan hast).

So lange Du nicht geschrieben hast, dass eine deutsche Anleitung beiliegt sondern eben nur "es liegt eine Anleitung dabei" ist das glaube ich kein Grund für einen Rücktritt vom Vertrag. Wenn die Anleitung jetzt in chinesisch oder taiwanesisch wäre, würde ich da anders denken. Aber Englisch ist wohl inzwischen zu einer Standardsprache geworden (wie viele Hersteller diverser Elektronikgeräte haben NUR eine englische Anleitung??) so dass hier wohl davon ausgegangen werden kann dass das reicht. Dein freiwilliges Angebot ihm eine "inoffizielle" deutsche ANleitung nachzuliefern ist nett, kannst Du auch gern machen, aber ist nicht notwendig.

Dein verdacht kann stimmen, dass er mit dem Klang unzufrieden ist. Aber darüber hätte er sich vorher informieren können (es gibt ja schliesslich zig Seiten mit Produkttests im Netz , z.B. DooYoo oder so). Das ist sicher kein Grund für den Rücktritt vom Vertrag! Denn schliesslich ist ja auch der Hersteller (nach zwei Monaten, normalerweise ca. 14 Tage) nicht mehr bereit wegen nicht-gefallen des Produktes vom Kaufvertrag zurückzutreten. Du als Privatmann musst das sowieso nicht tun!

Er kann gern rechtliche Schritte einleiten (es gibt wirklich Spackos die das tun), aber er wird sicherlich auch die Nase fallen damit.

Um sich gütlich zu einigen, kannst Du ihm ja die deutsche Anleitung schicken und versuchen ihm klar zu machen, dass Du das Teil besten Gewissens verkauft hast. Wenn er es wirklich zu einem Prozess kommen lässt, wird das wahrscheinlich schon an der Zulässigkeit scheitern, denn für 50€ wird sich glaube ich kein Zivilrichter bemühen!

Unangenehmer kann sein Kommentar bei ebay werden. Aber da empfehle ich die Möglichkeit auf eine negative Bewertung die man bekommen hat, ein Kommentar zu schreiben, was dann direkt darunter angegeben wird. Sollte er wirklich so stur sein, Dir eine schlechte Bewertung zu geben, kriegt er erstens auch eine und zweitens würde ich deutlich und bestimmt im Kommentar vor jeglichen geschäftlichen Kontakten mit dieser Person warnen. Das ist Dein gutes Recht!

Hoffe das hilft.

VG
SCanisius

mäusebjoern deleen „Ebay: Käufer will umtauschen wegen engl. Bedinungsanleitung“
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Hallöchen,
keine Panik. Du hast als Verkäufer mehr getan als Du mußt.Er hat definitiv kein Anspruch auf Wandlung des Kaufes!
Die negative Bewertung, die Du sicherlich bekommen wirst, kannst du löschen lassen, indem Du eine Beschwerde über die Unrechtmäßig der Bewertung bei EBAY einsendest, sprich Mail.
Dauert ein bisschen wird aber auch dann gelöscht.
Ich kaufe und verkaufe auch viel über EBAY, manchmal ist es aber auch voll zum Ko....

Kolti mäusebjoern „Hallöchen, keine Panik. Du hast als Verkäufer mehr getan als Du mußt.Er hat...“
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eBay löscht nur noch in ganz speziellen Fällen.

deleen Nachtrag zu: „Ebay: Käufer will umtauschen wegen engl. Bedinungsanleitung“
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tja,
wir sind mittlerweile bei dem bewerben der eigenen guten rechtsschutzversicherung angekommen.
mal sehen wie das weitergeht, werd mich wohl doch oder übel beim asta beraten lassen.
mfg
deleen

Spacebast deleen „Ebay: Käufer will umtauschen wegen engl. Bedinungsanleitung“
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Streitwert?

deleen Spacebast „Streitwert?“
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47€ plus porto(6,9€)

raga deleen „Ebay: Käufer will umtauschen wegen engl. Bedinungsanleitung“
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In Deutschland gekaufte Artikel in denen keine Deutsche Betriebanleitung vorhanden ist und dies nicht ausdrücklich vermerkt ist, kann Käufer Anleitung in Deutsch
verlangen oder Ware zurückgeben und Geld zurückverlangen. So steht es im Gesetz.

Kolti raga „In Deutschland gekaufte Artikel in denen keine Deutsche Betriebanleitung...“
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Es hätte explizit beistehen müssen.

Hardwaretester deleen „Ebay: Käufer will umtauschen wegen engl. Bedinungsanleitung“
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Moment - viele Leute vergessen eines - eine Auktion wobei man einen Artikel zum Höchstgebaot kauft ist kein Verkauf wie in einem Internetshop oder Laden. Man muss also streng trennen bei den Artikeln die z.B. zu einem Festpreis mit Rechnung angeboten werden, diese fallen unter das Fernabsatzgesetz. Bei einer Auktion sieht es ganz anders aus - die Ware wird nicht gekauft sondern ersteigert, so wie in einem Auktionshaus eben, und wenn man da ein Auto ersteigert und es hat einen Motorschaden hat man einfach pech gehabt. Nur wenn der Verkäufer die Ware falsch beschreibt, kann man den Vertrag rückängig machen. das mit der deutschen Anleitung zählt bei der Auktion aber nicht, zumal du ihm angeoten hast eine Anleitung in deutsch nachzuliefern, Er hat keine Chance.

deleen Hardwaretester „Moment - viele Leute vergessen eines - eine Auktion wobei man einen Artikel zum...“
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ich werde morgen dann per einschreiben die anleitung nachschicken.
ansonsten hab ich mich auch anderweitig versucht schlau zu machen, und es ist die rede von mangelhaften anleitungen, wobei wohl mangelhaft ne auslegungssache ist,(chinesisch oder englisch) und da er sich wohl doch etwas angegriffen gefühlt hat bzg seiner englisch kenntisse hat der herr dipl.ing(:-)) nachdrücklich auf seine guten sprachfähigkeiten hingewisen.
hier hat er mir eine frist zu stellen, damit ich diesen mangel beheben kann, ansonsten ist bei einem solchen mangel höchsten preisminderung drin, aber nicht umtausch.
jetzt behaart er allerdings wieder drauf, das ding sei defekt und funktioniert nicht, wobei ich definitiv weiß, das es nicht defekt war beim versand.
ich hab ihn nochmal gefragt, warum er nicht die garantie des ursprünglichen händlers bei einem defekt in anspruch nimmt.
bin mal gespannt auf die antwort.
das wird noch lustig.
mfg
deleen

Pumbo deleen „ich werde morgen dann per einschreiben die anleitung nachschicken. ansonsten hab...“
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"...jetzt behaart er allerdings ..."

Ooops! Schon so schlimm mit ihm, dass er sich behaart? Passt ja zu dem Affen (*g*)
1. Als Dipl. Ing. beherrscht er Englisch (geht vom Bildungsweg gar nicht anders, noch nicht mal mit Walldorfschule.)
Also: Die Sache hat gar keinen Mangel für ihn.
2. Da dieser Punkt also klar ist, hol den Knüppel aus dem Sack und drohe ihm mit einer Anzeige weg. Betruges oder was in diese Richtung, da er ja offensichtlich versucht, Dich über den Tisch zu ziehen.
3. Mache ihm klar, dass er mit einer Bewertung durch Dich mit ungefähr folgendem Wortlaut rechnen muß: "Vorsicht! Offensichtlich Soziopath resp. Betrüger. Versucht zu linken!!"
4. Setze eine Beschwerde bei ebay über den Vogel ab.
5. Schicke ihm die Anleitung per email und gebe bloss kein Geld mehr für das Sackgesicht aus, sonst kommt "die Brühe teurer als das Fleisch"

Gruß

Pumbo


deleen Pumbo „ ...jetzt behaart er allerdings ... Ooops! Schon so schlimm mit ihm, dass er...“
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tja,
das der brief noch geld kostet ärgert mich auch etwas, aber der korrektheit mach ich das dann doch noch lieber.
ansonsten ist das ne feine maßnahmenliste.
mfg
deleen

13.Fiasko Hardwaretester „Moment - viele Leute vergessen eines - eine Auktion wobei man einen Artikel zum...“
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Irrtum! Ebay ist kein klassisches Auktionshaus. Ebay vermittelt zwischen Käufer und Verkäufer. Die Ware wird somit ver-/gekauft und nicht ver-/ersteigert. Wird ein Artikel nicht als defekt deklariert (der Schaden verheimlicht), ist dann aber doch schadhaft, kann man vom Kauf zurücktreten oder wandeln. Wenn ein Händler als Händler bei ebay aktiv ist, kann er z.B. auch nicht die Gewährleistung von einem Jahr ausschließen und unterliegt den Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes.

deleen 13.Fiasko „Irrtum! Ebay ist kein klassisches Auktionshaus. Ebay vermittelt zwischen Käufer...“
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ich bin aber definitiv kein händler, sondern privat und habe jegliche garantie und co ausgeschlossen.
desweiteren bin ich mir absolut sicher ein funktionsfähiges gerät verschickt zu haben.
hab jetzt nochmal nachgefragt warum er sich nicht an den urspünglochen händler wendet.
keinerlei antwort, das sagt viel:-)
mfg
deleen

13.Fiasko deleen „ich bin aber definitiv kein händler, sondern privat und habe jegliche garantie...“
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Ja, ich weiß. Mein Posting sollte eine Antwort auf Hardwaretester sein. Du bist im Recht! Lass dich nicht einschüchtern, aber bleib freundlich!

deleen 13.Fiasko „Ja, ich weiß. Mein Posting sollte eine Antwort auf Hardwaretester sein. Du bist...“
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selbstverständlich

Kolti Hardwaretester „Moment - viele Leute vergessen eines - eine Auktion wobei man einen Artikel zum...“
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Es ist keine Auktion, sondern ein Verkauf gegen Höchstgebot.
Oder ist der Verkäufer Auktionator?

SCanisius deleen „Ebay: Käufer will umtauschen wegen engl. Bedinungsanleitung“
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Also hab noch mal nachgeforscht. Du als Privatmann bist weder dazu verpflichtet das Ding umzutauschen noch zurückzunehmen. Und das mit der Anmerkung der deutschen Bedienungsanleitung (wie von raga beschrieben) trifft wohl für Händler und Kaufhäuser zu, aber eben nicht für Privatleute. In so fern schreib ihm einfach, er soll das Geld seiner Rechtsschutzversicherung sparen, wenn er eine hat die Vorher die Erfolgsmöglichkeiten eines Verfahrens prüft hat er eh keine Chance!

Kolti deleen „Ebay: Käufer will umtauschen wegen engl. Bedinungsanleitung“
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Der Käufer hat Recht.

Kolti deleen „Ebay: Käufer will umtauschen wegen engl. Bedinungsanleitung“
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SCanisius deleen „Ebay: Käufer will umtauschen wegen engl. Bedinungsanleitung“
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Hi Kolti,

lies mal ein wenig im BGB nach. Zwar ist es keine Versteigerung, aber deleen hat 1. alle Garantieansprüche ausgeschlosssen (was er darf als Privatmann) und desweiteren hat er ein funktionsfähiges Gerät verschickt (warum sonst hätte der Kerl erst mal auf der englischen Anleitung rumgehackt und als er merkte das bringt ihn nicht weiter, angefangen damit zu argumentieren dass das Produkt defekt sei!). Im übrigen ist das schon richtig, dass er ja alle Garantieunterlagen hat und im Falle eines Defektes diesen beseitigen lassen kann (Garantieansprüche gehen mit Weiterverkauf auch auf den neuen Besitzer über!). Nur wenn gar kein Defekt da ist, sondern er leider jetzt erst bemerkt hat dass die Sprachqualität nicht so doll ist (was er über zahlreiche Produkttest-Seiten im Netz hätte nachlesen können), gibt es auch keine Möglichkeit das Teil zu reparieren, denn es hat ja nun mal bauartbedingt eine solch schlechte Qualität.

Warum man wegen 50€ so einen Aufwand betreibt weis ich allerdings nicht. Ist wahrscheinlich wieder so ein elender Wichtigtuer (Dipl.Ing. aber keine englische Bedienungsanleitung lesen können ha ha ha) mit ner Rechtsschutzversischerung die die letzten zwei Wochen mal wieder nix gezahlt hat weil er kein Opfer für ne dämliche Klage gefunden hat, die mal wieder die Gerichte verstopft..... Aber das ist ein anderes Thema!

deleen Nachtrag zu: „Ebay: Käufer will umtauschen wegen engl. Bedinungsanleitung“
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sofern interesse besteht, werde ich den weiteren verlauf der geschichte von zeit zu zeit hier posten.
mfg
deleen

deleen Nachtrag zu: „Danke @all“
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ihr glaubt es nicht,
hab dem herr dipl.ing doch ne "spartanische" deutsche anleitung nachgeschickt und siehe: das headset funktioniert:-)
ich krieg ich mich gerad vor lachen nicht mehr ein!!!
aber ein kleines problem gibts jetzt noch:
er hat mir schon ne negative bewertung gegeben, ist aber daran interessiert, diese zurückzunehmen.
wie können wir allso mit vereinigten kräften dieses noch ändern?
mfg
deleen

Kolti deleen „Ende gut alles gut“
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