Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.
Ich habe ein Notebook, welches nun defekt ist.
Habe es in 2001 gekauft. Da gab es ja 1Jahr Händlergarantie.
Laut Angebot, welches ich auch noch in schriftlicher Form habe, gab es 24Monate Herstellergarantie.
Als jetzt das Notebook defekt war, innerhalb dieser 24Monat, bin ich zum Händler, der das einschicken wollte. Er teilte mir mit, daß der Hersteller Baycom Pleite wäre, aber er müsse mal schauen, was da evtl. noch zu machen sei. Wenn es für mich kostenpflichtig sei, würde ich einen Kostenvoranschlag erhalten.
So ist es geschehen. Es kam ein Kostenvoranschlag ins Haus geflattert, Bios-Baustein sei defekt.
Da ich mich mal auf die Suche gmacht habe, wer den Support der Baycom Notebooks anbietet, bin ich auf folgenden Artikel gestossen:
http://test.channelweb.de/anzeige.php3?ID=12546&Kat=News =CRN&key=
Laut diesem Artikel hat Tronic5 die "Nachfolge" angetreten:
Zitat aus o.g. Link: ... Vertrieb und Gewährleitung der Baycom-Notebooks werden künftig über Tronic 5 abgewickelt. ...
So, nun meine Frage: Hat Tronic 5 nun auch wohl die von Baycom gewährte Herstellergarantie übernommen?
Wenn ja, muß ich ja wohl nicht zahlen oder? Der Händler hat das Gerät, wie es aussieht wohl auch nach Tronic 5 geschickt, obwohl der Kostenvoranschlag vom Händler kommt. Wie kann ich meine Ansprüche geltend machen?
Danke und Gruß,
reinwein
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hi,
zunächst brauchst du klare ansprechpartner, die erhältst du möglicherweise dadurch, dass du bei der handelsregisterabteilung des amtsgerichtes waiblingen - allg durchwahl 07151-955-0 recherchierst, ob die baycom computer firma noch existiert, wer der oder die geschäftsführer sind und ob veräussert wurde.
vorsicht, die firma baycom in waiblingen ist ein großes spezialtransportunternehmen, ob die sparte notebooks ein unabhängiges unternehmen ist oder nur ein rechtlich nicht unabhängiger teil, sollte die recherche ergeben.
sollte insolvenz herrschen, müsstest du schaun, wer der konkursverwalter ist (auch beim amtsgericht zu erfahren). das große baycom transportunternehmen wird aber - schon um den eigenen namen zu schützen - wohl kaum die insolvenz zugelassen haben.
nicht zu verwechseln mit liquidation, das würde bedeuten, mensch hat einfach diesen vielleicht nicht mehr so lukrativen geschäftsteil verkauft !
wenn ein reiner verkauf stattgefunden hat, müsstest du vermutlich rechtlich gesehen gute karten haben. vielleicht findest sich zu diesem letzten punkt noch ein rechtskundiger user, wie dann der 24-monatige herstellergarantieanspruch durchgesetzt werden kann.
baycom hat wohl nie selbst notebooks hergestellt, ist aber doch wohl als der hersteller aufgetreten.
gruß frohmund wiedmann, tübingen
