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Herstellergarantie besteht Anspruch?

reinwein / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.
Ich habe ein Notebook, welches nun defekt ist.
Habe es in 2001 gekauft. Da gab es ja 1Jahr Händlergarantie.
Laut Angebot, welches ich auch noch in schriftlicher Form habe, gab es 24Monate Herstellergarantie.
Als jetzt das Notebook defekt war, innerhalb dieser 24Monat, bin ich zum Händler, der das einschicken wollte. Er teilte mir mit, daß der Hersteller Baycom Pleite wäre, aber er müsse mal schauen, was da evtl. noch zu machen sei. Wenn es für mich kostenpflichtig sei, würde ich einen Kostenvoranschlag erhalten.
So ist es geschehen. Es kam ein Kostenvoranschlag ins Haus geflattert, Bios-Baustein sei defekt.
Da ich mich mal auf die Suche gmacht habe, wer den Support der Baycom Notebooks anbietet, bin ich auf folgenden Artikel gestossen:
http://test.channelweb.de/anzeige.php3?ID=12546&Kat=News =CRN&key=
Laut diesem Artikel hat Tronic5 die "Nachfolge" angetreten:
Zitat aus o.g. Link: ... Vertrieb und Gewährleitung der Baycom-Notebooks werden künftig über Tronic 5 abgewickelt. ...
So, nun meine Frage: Hat Tronic 5 nun auch wohl die von Baycom gewährte Herstellergarantie übernommen?
Wenn ja, muß ich ja wohl nicht zahlen oder? Der Händler hat das Gerät, wie es aussieht wohl auch nach Tronic 5 geschickt, obwohl der Kostenvoranschlag vom Händler kommt. Wie kann ich meine Ansprüche geltend machen?
Danke und Gruß,
reinwein

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SCanisius reinwein „Herstellergarantie besteht Anspruch?“
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Jep wenn offiziell die Gewährleistung von Baycom Notebooks von dieser Firma übernommen wurden, dann sind sie jetzt auch für die Garantiefälle zuständig. In so fern ist der Kostenvoranschlag des Händlers völlig nichtig, denn nicht er macht die Reparatur sondern der Hersteller bzw. der Nachfolger (Tronic5). Vielleicht kann Dir der Händler ja ne Auftragsnummer oder Einsendenummer oder so geben, die beim Einsenden des Gerätes verwendet hat. Dann kannst Du mal bei der Firma selbst nachforschen, was mit dem Gerät ist. Nach den Gesetzen des BGB sind sie jedoch wenn sie eben die Gewährleistungen übernommen haben auch für die Garantiefälle zuständig! Wenn Du noch die original Belge des Notebooks mit den Garantiebedingungen hast, ist das noch besser. Denn es könnte ja sein, dass Tronic5 bestimmte Dinge aus den Garantieansprüchen ausgenommen hat, die bei Baycom drin waren. Dann gelten nämlich die Bedingungen von Baycom, unabhängig von den AGB von Tronic5.

Das ist nur hypothetisch, ich denke nicht das Tronic5 irgendwelche Versuche unternimmt, das einzuschränken, weil sie das BGB ja schliesslich auch kennen!

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