Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.
Ich habe ein Notebook, welches nun defekt ist.
Habe es in 2001 gekauft. Da gab es ja 1Jahr Händlergarantie.
Laut Angebot, welches ich auch noch in schriftlicher Form habe, gab es 24Monate Herstellergarantie.
Als jetzt das Notebook defekt war, innerhalb dieser 24Monat, bin ich zum Händler, der das einschicken wollte. Er teilte mir mit, daß der Hersteller Baycom Pleite wäre, aber er müsse mal schauen, was da evtl. noch zu machen sei. Wenn es für mich kostenpflichtig sei, würde ich einen Kostenvoranschlag erhalten.
So ist es geschehen. Es kam ein Kostenvoranschlag ins Haus geflattert, Bios-Baustein sei defekt.
Da ich mich mal auf die Suche gmacht habe, wer den Support der Baycom Notebooks anbietet, bin ich auf folgenden Artikel gestossen:
http://test.channelweb.de/anzeige.php3?ID=12546&Kat=News =CRN&key=
Laut diesem Artikel hat Tronic5 die "Nachfolge" angetreten:
Zitat aus o.g. Link: ... Vertrieb und Gewährleitung der Baycom-Notebooks werden künftig über Tronic 5 abgewickelt. ...
So, nun meine Frage: Hat Tronic 5 nun auch wohl die von Baycom gewährte Herstellergarantie übernommen?
Wenn ja, muß ich ja wohl nicht zahlen oder? Der Händler hat das Gerät, wie es aussieht wohl auch nach Tronic 5 geschickt, obwohl der Kostenvoranschlag vom Händler kommt. Wie kann ich meine Ansprüche geltend machen?
Danke und Gruß,
reinwein
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Habe mal Tr...c5 kontaktet.
Die sagen, daß es richtig sei, daß sie bay...-not...oks aufgekauft haben und das bay... nicht Insolvenz angemeldet hat.
Sie hätten lediglich diesen Bereich der Firmen Gruppe abgegeben.
Allerdings seien sie nicht für gegebene Garantien zuständig. In meinem Fall ja die damals gegebene Herstellergarantie von 24 Monaten.
Sie hätten sich lediglich bereit erklärt, von "einigen" bestimmten Notebooks, die in einer bestimmten Firma gebaut worden sind, die Gewährleistung zu übernehmen.
Die ursprüngliche Firma scheint, wie die jetzige Firma auch, eher nur ein Vertreiber von Notebooks zu sein, gebaut werden die Geräte wohl wo anders.
Auch der Händler, der übrigens der Meinung ist, daß die ursprüngliche Firma "pleite"/insolvent sei, was keineswegs richtig ist.
Da mir das neue Firma und auch div. Recherchen bestätigt haben, daß die ursprüngliche Firma nicht Insolvenz angemeldet hatte, scheint große Defizite in seine Informationen zu haben.
Was kann ich tun?
Wo steht was im BGB, um doch noch zu meinem Recht zu kommen?
Danke & Gruß,
reinwein
