Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.
Ich habe ein Notebook, welches nun defekt ist.
Habe es in 2001 gekauft. Da gab es ja 1Jahr Händlergarantie.
Laut Angebot, welches ich auch noch in schriftlicher Form habe, gab es 24Monate Herstellergarantie.
Als jetzt das Notebook defekt war, innerhalb dieser 24Monat, bin ich zum Händler, der das einschicken wollte. Er teilte mir mit, daß der Hersteller Baycom Pleite wäre, aber er müsse mal schauen, was da evtl. noch zu machen sei. Wenn es für mich kostenpflichtig sei, würde ich einen Kostenvoranschlag erhalten.
So ist es geschehen. Es kam ein Kostenvoranschlag ins Haus geflattert, Bios-Baustein sei defekt.
Da ich mich mal auf die Suche gmacht habe, wer den Support der Baycom Notebooks anbietet, bin ich auf folgenden Artikel gestossen:
http://test.channelweb.de/anzeige.php3?ID=12546&Kat=News =CRN&key=
Laut diesem Artikel hat Tronic5 die "Nachfolge" angetreten:
Zitat aus o.g. Link: ... Vertrieb und Gewährleitung der Baycom-Notebooks werden künftig über Tronic 5 abgewickelt. ...
So, nun meine Frage: Hat Tronic 5 nun auch wohl die von Baycom gewährte Herstellergarantie übernommen?
Wenn ja, muß ich ja wohl nicht zahlen oder? Der Händler hat das Gerät, wie es aussieht wohl auch nach Tronic 5 geschickt, obwohl der Kostenvoranschlag vom Händler kommt. Wie kann ich meine Ansprüche geltend machen?
Danke und Gruß,
reinwein
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Jep wenn offiziell die Gewährleistung von Baycom Notebooks von dieser Firma übernommen wurden, dann sind sie jetzt auch für die Garantiefälle zuständig. In so fern ist der Kostenvoranschlag des Händlers völlig nichtig, denn nicht er macht die Reparatur sondern der Hersteller bzw. der Nachfolger (Tronic5). Vielleicht kann Dir der Händler ja ne Auftragsnummer oder Einsendenummer oder so geben, die beim Einsenden des Gerätes verwendet hat. Dann kannst Du mal bei der Firma selbst nachforschen, was mit dem Gerät ist. Nach den Gesetzen des BGB sind sie jedoch wenn sie eben die Gewährleistungen übernommen haben auch für die Garantiefälle zuständig! Wenn Du noch die original Belge des Notebooks mit den Garantiebedingungen hast, ist das noch besser. Denn es könnte ja sein, dass Tronic5 bestimmte Dinge aus den Garantieansprüchen ausgenommen hat, die bei Baycom drin waren. Dann gelten nämlich die Bedingungen von Baycom, unabhängig von den AGB von Tronic5.
Das ist nur hypothetisch, ich denke nicht das Tronic5 irgendwelche Versuche unternimmt, das einzuschränken, weil sie das BGB ja schliesslich auch kennen!
Habe mal Tr...c5 kontaktet.
Die sagen, daß es richtig sei, daß sie bay...-not...oks aufgekauft haben und das bay... nicht Insolvenz angemeldet hat.
Sie hätten lediglich diesen Bereich der Firmen Gruppe abgegeben.
Allerdings seien sie nicht für gegebene Garantien zuständig. In meinem Fall ja die damals gegebene Herstellergarantie von 24 Monaten.
Sie hätten sich lediglich bereit erklärt, von "einigen" bestimmten Notebooks, die in einer bestimmten Firma gebaut worden sind, die Gewährleistung zu übernehmen.
Die ursprüngliche Firma scheint, wie die jetzige Firma auch, eher nur ein Vertreiber von Notebooks zu sein, gebaut werden die Geräte wohl wo anders.
Auch der Händler, der übrigens der Meinung ist, daß die ursprüngliche Firma "pleite"/insolvent sei, was keineswegs richtig ist.
Da mir das neue Firma und auch div. Recherchen bestätigt haben, daß die ursprüngliche Firma nicht Insolvenz angemeldet hatte, scheint große Defizite in seine Informationen zu haben.
Was kann ich tun?
Wo steht was im BGB, um doch noch zu meinem Recht zu kommen?
Danke & Gruß,
reinwein
hi,
zunächst brauchst du klare ansprechpartner, die erhältst du möglicherweise dadurch, dass du bei der handelsregisterabteilung des amtsgerichtes waiblingen - allg durchwahl 07151-955-0 recherchierst, ob die baycom computer firma noch existiert, wer der oder die geschäftsführer sind und ob veräussert wurde.
vorsicht, die firma baycom in waiblingen ist ein großes spezialtransportunternehmen, ob die sparte notebooks ein unabhängiges unternehmen ist oder nur ein rechtlich nicht unabhängiger teil, sollte die recherche ergeben.
sollte insolvenz herrschen, müsstest du schaun, wer der konkursverwalter ist (auch beim amtsgericht zu erfahren). das große baycom transportunternehmen wird aber - schon um den eigenen namen zu schützen - wohl kaum die insolvenz zugelassen haben.
nicht zu verwechseln mit liquidation, das würde bedeuten, mensch hat einfach diesen vielleicht nicht mehr so lukrativen geschäftsteil verkauft !
wenn ein reiner verkauf stattgefunden hat, müsstest du vermutlich rechtlich gesehen gute karten haben. vielleicht findest sich zu diesem letzten punkt noch ein rechtskundiger user, wie dann der 24-monatige herstellergarantieanspruch durchgesetzt werden kann.
baycom hat wohl nie selbst notebooks hergestellt, ist aber doch wohl als der hersteller aufgetreten.
gruß frohmund wiedmann, tübingen
hi, hier noch mein heutiger briefwechsel mit dem nachfolger von baycom:
Sehr geehrter Herr Wiedmann,
unsere Firmenbezeichnung ist tronic´5 mobile Computer GmbH
Anschrift siehe unten.
Soweit es uns möglich ist erhalten die Kunden von Baycom bei uns den Service
für die Notebooks.
Desweiteren führen wir auch Garantiereparaturen durch, sofern uns ein
Garantienachweis vorliegt.
Beste Grüße
Katja Schwabe
Vertrieb
Mailto: schwabe@tronic5.de
tronic´5
mobile Computer GmbH
Zeppelinstr. 3
D-86343 Königsbrunn
Tel: 08231-9687-0 / Fax: 08231-968796
www.tronic5.de
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From: "frohmund wiedmann"
