... notwendiges Übel oder wird hier auf das Grundgesetz geschissen?
Meine Meinung darüber steht fest... Das ganze Dilemma habe ich hier versucht zu umreissen... Nur für Kranke ;-)
PCO
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Hi PCO!
Deinen Artikel finde ich in jeder Beziehung sehr gelungen: kritisch, informativ, den Finger auf die Wunde legend... trotzdem bin ich nicht in allen Punkten so ganz überzeugt, bzw. nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe. Deshalb ein paar Anmerkungen:
> Den Provider zur Herausgabe der Verbindungsprotokolle von dieser IP am entsprechenden Tag X zur Uhrzeit Y zwingen... So kommt man an den Namen des Nutzers und seine Addresse. Mit diesen Beweisen geht man zur Staatsanwaltschaft, beantragt einen Durchsuchungsbefehl
So wie ich die Rechtslage kenne, kann nur die Staatsanwaltschaft den Provider zwingen, Daten herauszugeben - niemand sonst. Oder soll das künftig gelockert werden? Dann wird es in der Tat bedenklich.
> Strafvervolgung ist eine gute Sache. Doch wie sie vollführt wird, steht auf einem ganz anderen Blatt!
Es gibt immernoch einen Unterschied zwischen Beweis und Indiz!
Den Unterschied gibt es - nur: Wenn man schon Beweise hätte, bräuchte man ja gar nicht mehr zu ermitteln. Es wird immer so sein, dass es "nur" Indizien sind, die dazu führen, dass weitere Schritte eingeleitet werden.
> Längst ist es Brauchtum geworden die Täter zu bestrafen, anstatt die Opfer zu schützen!
Das eine ist ebenso wichtig wie das andere - und schließt sich gegenseitig keinesfalls aus, im Gegenteil: Wenn ein Straftäter für ein paar Jahre weggesperrt wird, kann ihm in dieser Zeit niemand zum Opfer fallen.-
Ich bin mir noch nicht sicher, ob der Protokollierungszwang für JAP tatsächlich schon eine Einschränkung der Bürgerrechte bedeutet. Viel wichtiger erscheint mir die Frage, wie in der Praxis damit umgegangen wird. Nicht die Möglichkeit der Nachverfolgung von IPs ist in meinen Augen das Problem, sondern die allzu weidliche, leichtfertige Ausnutzung dieser Möglichkeit.
Wenn mein Provider in Zukunft wegen jedes Fliegenschisses von der Staatsanwaltschaft verdonnert werden soll, meine Daten zwecks Strafverfolgung herauszugeben und es dann auch noch an mir sein soll, nachzuweisen, dass ich die fraglichen Webseiten rein versehentlich, irrtümlich und ohne jeglichen Argwohn aufgerufen habe - dann allerdings sehe auch ich schwarz.
Abgesehen von all dem verstehe ich eines ganz und gar nicht: Wieso ist es überhaupt verboten, sich bestimmte Seiten anzusehen? Ist doch mein Bier, welche URLs ich in meinen vier Wänden aufrufe? Und wenn mir danach ist, mir die Homepage des Ku-Clux-Clan anzuschauen - na und? Solange ich das privat mache und niemanden damit belästige...?
Außerdem brauche ich doch nur auf eine harmlos erscheinende Seite zu gehen und nichts ahnend einen Link auf eine böhze Seite anzuklicken. Ich finde es schon anstrengend genug, sich wegen der Systemsicherheit so viele Gedanken um jeden Klick im Internet machen zu müssen. Nun auch noch wegen des Strafrechts? Warum, wozu und wem nützt das?
CU
Olaf