... notwendiges Übel oder wird hier auf das Grundgesetz geschissen?
Meine Meinung darüber steht fest... Das ganze Dilemma habe ich hier versucht zu umreissen... Nur für Kranke ;-)
PCO
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Anonymität ist eine feine Sache, jedoch war dies eine gute Gelgenheit sich mit den §53, §§100ff StPO mal auseinanderzusetzen.
Genaugenommen, aber das steht auch im Report drin, den Du sicherlich gelesenhast, ist es diesem Paragraphen egal OB Du bereits ein Verbrechen vollführt hast. Zum Zwecke des Beweise-Sammelns darf der Datenschutz aufgehoben werden, das Recht auf Proivatsphäre hebelts gleich ganz aus... Was mich massiv an dem Paragraphen stört ist seine Auslegbarkeit. Wenn Du durch das deutsche Gesetz gehst wirst Du feststellen dass es nur wenige gibt die eine derart weite Auslegung zulassen.
Was da gerade geschieht, ist jedoch ein Fingertrick, wie man den Artikle 2 des Grundgesetzes einfach so umgehen kann und das ganze legal aussehen lassen! Dabei bedient man sich dem psychologischen Mittel, die wahrscheinlich ekelhafteste aller Straftaten heranzuziehen... aber irgendwann werden auch Verbrecher so gejagt...
Kindesvergewaltiger holen sich im übrigen ihre Befriedigung nicht nur im Internet! Das wäre eine völlig neue Perversion, wenn das Betrachten von Bildern und Videos aus dem WWW schon ausreichen würde... das tut es bei den wenigsten.
Ein weiterer knackpunkt ist das Internet selbst. Weisst Du wie schnell Du auf so einer "bösen Site", wie ich sie genannt habe landest? Wusstest Du dass Du in diesem Augenblick mitschuldig bist und Dich nur die Selbstanzeige retten kann?
Da sind wir beim nächsten Punkt der mich halt so ärgert: Du bist immer sofort ein Krimineller. Es geht nicht mehr darum, unschuldig solange keine Schuld bewiesen - es reicht ein Indiz - ein log-Eintrag eines Webservers, damit Strafanzeige gegen Dich ergeht! Und dann heisst es: schuldig bis er seine Unschuld beweisen kann. Und beweis das mal!
Es geht auch ganz offensichtlich nicht um Personen die den benannten Webserver regelmässig frequentierten, sondern jeder wird einen Anruf bekommen, oder Besuch, auch wenn er nur dorthin "fehlgeleitet" wurde und es schnell wieder weggeclickt hat.
Das ähnelt eher einer Hexenjagt (die hat rote Haare und ne schwarze Katze, sie könnte was mit dem schlechten Wetter zu tun haben....).
Wie sieht es mit Verbraucherschutz und -beratung aus? Alles was ich übers Pädophile weiss, weiss ich aus dem Privatfernsehen. Wie kann ich mich vor versehentlichem Besuch einer solchen Site schützen? Warum schützt mich mein Staat nicht? Ich dachte dafür war er da!
Im Letzten Akt: Doppelmoral! Notare, Ärzte und Geistliche dürfen schweigen, aber alle anderen müssen reden! Findest Du das so gar nicht merkwürdig?
Und das berühmte Preachers-Dilemma: Wenn ich meinem Pfarrer in einer Beichte von meinen Missetaten an Kindern erzähle, müsste er dann nicht eigentlich zur Polizei gehen? Betreibt er Täterschutz, wenn ers nicht macht?
Kinderficker gehören bestraft! Die Leute therapiert, an den Daumen aufgehängt oder was man sonst so mit ihnen macht... Aber man sollte sich auf dem Weg zu deren Überführung nicht selbst schuldig machen!
Und bitte liebes Deutschland, nicht diese Doppelmoral: Datenschutz als Grundrecht ja, aber nur wenn es den Ermittlern in den Kram passt...
Du surfst mit der potentiellen Schuld im Nacken...
PCO