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Mal direkt gefragt...

Herman Munster / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Las grade eben wieder so einen Bericht über die angeblich horrenden Summen, die z.B. Filmfirmen für den unerlaubten Download via eMule & Co entstehen sollen.

Mal angenommen, jemand, der/die eh nie ins Kino geht, lädt sich nun via eMule einen aktuellen Kinofilm herunter, der erst sein ein paar Tagen im Kino ist und deswegen noch nicht auf DVD, VHS oder im Verleih sein kann.

Welcher Schaden entsteht der Filmfirma dabei?

Daß so ein Download zumindest "nicht legal" ist, ist vollkommen klar wie Kloßbrühe. Keine Frage. Aber wo entsteht der Schaden für die Filmfirma? Wie gesagt, die Person geht nicht ins Kino, der Kartenerlös fällt also auch nicht weg, da er gar nicht erst entsteht. Der Verkaufserlös für die DVD oder VHS auch nicht, denn die gibt es noch lange nicht. Die Verleihgebühr für jedes Kino bekommt die Filmfirma auch dann, wenn ein Platz im Kino immer frei bleibt (wessen Platz wohl??). Also auch da kein finanzieller Verlust. Den hat allenfalls der Kinobetreiber.

Tja, wo entsteht er denn, der Verlust? Es geht hier um ein Produkt, das es eigentlich noch gar nicht gibt. Und die ggf. anfallenden Kosten, die entstehen mögen, bis eine eMule-Downloadfähige Datei vorliegt, entshet der Filmfirma auch nicht.

Also: wo, wobei, wofür, wann und wie hoch entsteht der Verlust?

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Mal direkt gefragt... Andreas42
Grossadministrator Herman Munster „Mal direkt gefragt...“
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Ich kenne genug Leute, die sich Filme natürlich gerne im Kino ansehen würden, aber das kostet ja Geld. Also als Raubkopie ansehen.
Und zum Streitwert: Wie willst du den festlegen? Wie? Es gibt nur einen Anhaltspunkt, und das ist die Menge der Downloads oder der illegalen Kopien. Mal ganz einfach gesagt: Wenn ich ein Buch haben will, muss ich es mir auch kaufen. Erst mal lesen und dann sagen, nee, das gebe ich zurück und das hätte ich mir nie gekauft, das läuft nicht. Sonst würden ja Heerscharen von Menschen ins Kino gehen oder Bücher kaufen, um dann mit dem Argument "Gefällt mir nicht" ihr Geld zurück verlangen, und zwar egal, ob das stimmt oder nicht.
Wenn ich mir ein Auto kaufe, kann ich vorher eine Probefahrt machen. Bei einem so kurzen Eindruck kann man sich durchaus in seiner Einschätzung vertun und kauft das für einen ungeeignete Fahrzeug. Beim Film ähnlich: Ich sehe den Trailer, im TV laufen Making-Off und Werbung. Danach entscheide ich mich für den Film, oder auch nach dem Schauspieler (beim Auto: Ich habe schon immer Ford gefahren). Auch da kann ich Pech haben.
Bei der Raubkopier-Logik könnte ich ja auch ein Auto klauen, weil, einen Rolls oder Jaguar würde ich mir ja NIE und NIMMER kaufen (ich kann mir den Film xxx oder das Office ja ruhig klauen, weil, ich würde dafür ja nie ins Kino gehen oder das ja nie kaufen)

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Blödsinn! Olaf19
Blödsinn! Lightning1
Kein Blödsinn ;-) Olaf19
Kein Blödsinn ;-) Amenophis IV