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Mal direkt gefragt...

Herman Munster / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Las grade eben wieder so einen Bericht über die angeblich horrenden Summen, die z.B. Filmfirmen für den unerlaubten Download via eMule & Co entstehen sollen.

Mal angenommen, jemand, der/die eh nie ins Kino geht, lädt sich nun via eMule einen aktuellen Kinofilm herunter, der erst sein ein paar Tagen im Kino ist und deswegen noch nicht auf DVD, VHS oder im Verleih sein kann.

Welcher Schaden entsteht der Filmfirma dabei?

Daß so ein Download zumindest "nicht legal" ist, ist vollkommen klar wie Kloßbrühe. Keine Frage. Aber wo entsteht der Schaden für die Filmfirma? Wie gesagt, die Person geht nicht ins Kino, der Kartenerlös fällt also auch nicht weg, da er gar nicht erst entsteht. Der Verkaufserlös für die DVD oder VHS auch nicht, denn die gibt es noch lange nicht. Die Verleihgebühr für jedes Kino bekommt die Filmfirma auch dann, wenn ein Platz im Kino immer frei bleibt (wessen Platz wohl??). Also auch da kein finanzieller Verlust. Den hat allenfalls der Kinobetreiber.

Tja, wo entsteht er denn, der Verlust? Es geht hier um ein Produkt, das es eigentlich noch gar nicht gibt. Und die ggf. anfallenden Kosten, die entstehen mögen, bis eine eMule-Downloadfähige Datei vorliegt, entshet der Filmfirma auch nicht.

Also: wo, wobei, wofür, wann und wie hoch entsteht der Verlust?

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Mal direkt gefragt... Andreas42
Herman Munster Andreas42 „Mal direkt gefragt...“
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Na, und ob der Streitwert Berechnungsgrundlage des Anwaltshonorars ist! ABER HALLLLLLLO!!! Sogar hier bei ins in theutonischen Landen, nicht nur in den Verunreinigten Staaten.

Da man letzlich wohl nicht die gesamte Forderung durchbekommen kann, werden die "Schadenssummen" wohl immer kräftig überhöht. Auch weil sich die Anwälte dann mehr anstrengen...

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Blödsinn! Olaf19
Blödsinn! Lightning1
Kein Blödsinn ;-) Olaf19
Kein Blödsinn ;-) Amenophis IV