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Webspace - Provider...welche Rechte hat man bei Ausfall

Heinz_Malcher / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

generell würde mich interessieren, welche Rechte man geltend machen kann, wenn sein Webspace provider über einen Zeitraum von 1-2 Tagen nicht erreichbar ist, eine Quote von 99% Erreichbarkeit verspricht. Der Grund, wieso der Provider bzw. z.b. die MySQL DB nicht erreichbar ist, kann ja falsch angegeben sein, sprich, er kann z.b. einen Hackerangriff angeben, wobei mir das als Kunde ja wurscht ist, obwohl er aus Versehen über eine Leitung gestolpert ist und nun keine 3 Euro hat um ein neues Kabel zu kaufen, also irgendeinen Grund eben.


Gut. Wenn man seinen monatlichen Beitrag zahlt, das für vielleicht mehrere Domains und dann ist die seite nicht erreichbar , die nunmal auf MYsql angewiesen ist, was kann man tun




Naechste Frage:

Was kann man tun, wenn man eine Seite, die zwar nicht kommerziell ist, dennoch einen Verein oder ein gut besuchtes Forum etc. vertritt, dort hostet und aufgrund des serverausfalls, durch welche begründung auch immer, die MySQL Daten gelöscht wurden, sprich man keinen aktuellen DUMP der Daten mehr hat?

Kann man da überhaupt was tun?

Gruss heinz
Christoph Maus Heinz_Malcher „Um welchen Hoster es geht ? Um keinen, es ist eine generelle frage, weil ich...“
Optionen

Das mit den Ausfällen, da steht dann aber meistens noch folgende Zusatzklause drin:

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[...]

Wir garantieren eine Erreichbarkeit unserer Server von xxx% im Jahresmittel.

Ausgeschlossen hiervon sind Ausfälle, die duch Vorfälle hervogerufen werden, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen (z.B. Anbindungstechnische Probleme, DoS-Attacken, o.ä.)

[...]
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cm