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Webspace - Provider...welche Rechte hat man bei Ausfall

Heinz_Malcher / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

generell würde mich interessieren, welche Rechte man geltend machen kann, wenn sein Webspace provider über einen Zeitraum von 1-2 Tagen nicht erreichbar ist, eine Quote von 99% Erreichbarkeit verspricht. Der Grund, wieso der Provider bzw. z.b. die MySQL DB nicht erreichbar ist, kann ja falsch angegeben sein, sprich, er kann z.b. einen Hackerangriff angeben, wobei mir das als Kunde ja wurscht ist, obwohl er aus Versehen über eine Leitung gestolpert ist und nun keine 3 Euro hat um ein neues Kabel zu kaufen, also irgendeinen Grund eben.


Gut. Wenn man seinen monatlichen Beitrag zahlt, das für vielleicht mehrere Domains und dann ist die seite nicht erreichbar , die nunmal auf MYsql angewiesen ist, was kann man tun




Naechste Frage:

Was kann man tun, wenn man eine Seite, die zwar nicht kommerziell ist, dennoch einen Verein oder ein gut besuchtes Forum etc. vertritt, dort hostet und aufgrund des serverausfalls, durch welche begründung auch immer, die MySQL Daten gelöscht wurden, sprich man keinen aktuellen DUMP der Daten mehr hat?

Kann man da überhaupt was tun?

Gruss heinz
Heinz_Malcher Nachtrag zu: „Webspace - Provider...welche Rechte hat man bei Ausfall“
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Um welchen Hoster es geht ? Um keinen, es ist eine generelle frage, weil ich mindestens 5 kenne die 99%ige Zuverlässigkeit in den AGBs zusichern.

Wenn dann der server 24 h ausfällt.....dann wärs schon beinahe hin mit den 99% hmm


Die frage ist nur...ist das denn durch hackerangriff etc zu entschuldigen, so dass der provider über diese zeit raus kann ohne seine AGBs zu verletzen