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Webspace - Provider...welche Rechte hat man bei Ausfall

Heinz_Malcher / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

generell würde mich interessieren, welche Rechte man geltend machen kann, wenn sein Webspace provider über einen Zeitraum von 1-2 Tagen nicht erreichbar ist, eine Quote von 99% Erreichbarkeit verspricht. Der Grund, wieso der Provider bzw. z.b. die MySQL DB nicht erreichbar ist, kann ja falsch angegeben sein, sprich, er kann z.b. einen Hackerangriff angeben, wobei mir das als Kunde ja wurscht ist, obwohl er aus Versehen über eine Leitung gestolpert ist und nun keine 3 Euro hat um ein neues Kabel zu kaufen, also irgendeinen Grund eben.


Gut. Wenn man seinen monatlichen Beitrag zahlt, das für vielleicht mehrere Domains und dann ist die seite nicht erreichbar , die nunmal auf MYsql angewiesen ist, was kann man tun




Naechste Frage:

Was kann man tun, wenn man eine Seite, die zwar nicht kommerziell ist, dennoch einen Verein oder ein gut besuchtes Forum etc. vertritt, dort hostet und aufgrund des serverausfalls, durch welche begründung auch immer, die MySQL Daten gelöscht wurden, sprich man keinen aktuellen DUMP der Daten mehr hat?

Kann man da überhaupt was tun?

Gruss heinz
Fockel007 Heinz_Malcher „Webspace - Provider...welche Rechte hat man bei Ausfall“
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Sollte alles in den der AGB, bzw. im Vertrag drin stehen.
welche Provider meinst du denn eigendlich, würde das Antworten sehr erleichtern

Gurus Heinz_Malcher „Webspace - Provider...welche Rechte hat man bei Ausfall“
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Hallo,
welcher Provider ist denn so dumm eine Quote von 99% anzubieten für einen Privatkunden.

Selbst bei Telefon liegt die GEFORDERTE erreichbarkeit unwesendlich höher!!

Ansonsten mal die AGB's lesen


MfG
Gurus

Christoph Maus Gurus „Hallo, welcher Provider ist denn so dumm eine Quote von 99 anzubieten für einen...“
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Das ist keine Dummheit sondern Qualität!

Also ich noch bei easyway-Hosting war haben wir eine Erreichbarkeit von min. 98,x% gehabt - üblicherweise jedoch so 99,3-100% - kein joke!

cm

Gurus Christoph Maus „Das ist keine Dummheit sondern Qualität! Also ich noch bei easyway-Hosting war...“
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Hallo Christoph,
habt ihr das in den AGB's geschrieben oder ist das Eure persönliche Befriedigung??


MfG
Gurus

Christoph Maus Gurus „Hallo Christoph, habt ihr das in den AGB s geschrieben oder ist das Eure...“
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In den AGBs standen 95% Grunderreichbarkeit im Jahresmittel...

cm

Dumistvieh Heinz_Malcher „Webspace - Provider...welche Rechte hat man bei Ausfall“
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hmm, also 99% erreichbarkeit würde bedeuten:

365 tage x 24 stunden = 8760 stunden
99% davon sind 8672,4 Stunden = max. erlaubter ausfall im jahr 87,6 stunden/3,65 tage.

wenn sie dir das wirklich vertraglich zusichern, dürfen sie keine minute länger im jahr ausfallen. und du mußt natürlich belegen können, daß sie länger ausgefallen sind. allerdings sind die wirklich dumm, wenn sie einem privatuser (also kein "hochverfügbarkeitsvertrag") sowas garantieren. da gebe ich gurus recht. solch hohe raten oder noch höher läßt sich nur mit extremen aufwand (und damit preis) garantieren. das muß dann eiskalt von kunden bestraft werden *fg*

wie wurden die daten gelöscht? wenn der hoster die absichtlich gekillt hat, dann mußt du prüfen, ob du schadensersatz fordern kannst und evtl. kann man die daten von profidiensten noch retten lassen, wenn der hoster die platte herausgeben sollte. vielleicht muß der hoster dann auch die kosten der rettung tragen, die schonmal einige tausende euro kosten kann. wenn die daten durch zufall (bei der wartung etc.) gekillt wurden, dürfte dasselbe gelten. da du ja wohl nicht mittelbar dann über die wartung informiert wurdest, kannst du ja auch kein backup haben oder kannst technisch keines anlegen. das muss dann wohl der hoster machen. aber das dürfte halt nur im "wartungsfall" gelten. bei "höherer gewalt" schätze ich mal gibt es wohl weit weniger ansprüche. mir ist sowieso schleierhaft wieso der hoster kein backup parat hat! jeder vernünftige hoster sichert ein komplettbackup jede nacht (oder noch öfters) von sensiblen daten wie "html-daten" und die datenbank. allerdings sollte man als endkunde auch regelmäßig seine backups machen. entweder per ssh-shell oder aber bequem mit phpmyadmin, was praktisch überall installiert ist.

gruß
dumistvieh

Christoph Maus Heinz_Malcher „Webspace - Provider...welche Rechte hat man bei Ausfall“
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1)

Ich würde das Geld für die Ausfallzeit einbehalten! Wenn di 99% versprochen haben aber nur 79% erreicht, dann hälst du 20% des Geldes ein!

2)
Nein, weil bei den meisten ISPs in den AGBs steht, dass die Kunden für ihre Datensicherungen selbst verantwortlich sind.

cm

PS: Geht's hier um UD Media? ;-)

Heinz_Malcher Nachtrag zu: „Webspace - Provider...welche Rechte hat man bei Ausfall“
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Um welchen Hoster es geht ? Um keinen, es ist eine generelle frage, weil ich mindestens 5 kenne die 99%ige Zuverlässigkeit in den AGBs zusichern.

Wenn dann der server 24 h ausfällt.....dann wärs schon beinahe hin mit den 99% hmm


Die frage ist nur...ist das denn durch hackerangriff etc zu entschuldigen, so dass der provider über diese zeit raus kann ohne seine AGBs zu verletzen

Christoph Maus Heinz_Malcher „Um welchen Hoster es geht ? Um keinen, es ist eine generelle frage, weil ich...“
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Das mit den Ausfällen, da steht dann aber meistens noch folgende Zusatzklause drin:

======================================================
[...]

Wir garantieren eine Erreichbarkeit unserer Server von xxx% im Jahresmittel.

Ausgeschlossen hiervon sind Ausfälle, die duch Vorfälle hervogerufen werden, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen (z.B. Anbindungstechnische Probleme, DoS-Attacken, o.ä.)

[...]
======================================================

cm