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Automatisch erstellte Bestellbestaetigungen gueltig?

hasw / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin,

Gelten automatisch erstellte Bestellbestaetigungen mit Rechnung, Gesamtbetrag, etc. und Uerbweisungsaufforderung als "Vertragsannahme" (oder wie man das jetzt nennt)?

Ohne den Zusatz: Dies ist eine automatisch erstellte .... und nur gueltig...

Ich gehe davon aus das es automatisch war, weil die Mail 30s spaeter ankam.

War ein aehnliches Problem wie weiter unten (was haltet ihr von diesen Geschäftspraktiken), die Ware sollte ploetzlich teurer sein. Ich wurde von einem Mitarbeiter aufgefordert den restlichen Betrag zu ueberweisen (den in der Mail hatte ich schon ueberwiesen).

Er hatte behauptet die erste Bestaetigung ist ueberhaupt nicht rechtsgueltig und entweder storniere ich die Bestellung oder zahle den Betrag nach. Ich hab dann storniert weil der Preis 30% hoeher lag.

Ja, zusenden kann er. Kolti
sag ich doch Gurus
xafford hasw „Automatisch erstellte Bestellbestaetigungen gueltig?“
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wenn ich das ganze richtig verstanden habe, dann ist in diesem fall ohnehin zweitrangig, ob eine automatisch generierte mail als rechtsgültigwer vertrag gilt oder nicht, denn allein die vertragsvoraussetzungen scheinen schon nicht korrekt gewesen zu sein.
nach gängiger rechtssprechung muß einem käufer jederzeit der gesamtbetrag, die vertragsbedingungen (AGB), die identität des Verkäufers und noch ein paar kelinigkeiten bekannt und zugägnlich sein. in deinem fall scheint zumindest der preis nicht korrekt zu sein, somit gäbe es nach BGB einige paragraphen, die dazu führen sollten, daß du von diesem vertrag ohenhin zurücktreten könntest.
desweiteren hast du ohnehin nach dem TDG ein rückstrittsrecht von 14 tagen, welches sich verlängert, wenn dir dieses recht nicht "bekanntgemacht" wurde.
generell gesehen besteht aber keine stringente linie was ein vertragsabschluß auf elektronischem wege angeht. manche gerichte gehen gar davon aus, daß eine bestätigungsmail als solche nicht ienmal notwendig ist, andere (meines wissens) sehen den vertrag erst als zustandegekommen an, wenn du die ware in empfang nimmst. allerdings bezieht sich das alles nur auf geschäfte nach dem BGB, falls du nicht als privatperson gekauft haben solltest, dann wird das ganze etwas anders aussehen.