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Automatisch erstellte Bestellbestaetigungen gueltig?

hasw / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin,

Gelten automatisch erstellte Bestellbestaetigungen mit Rechnung, Gesamtbetrag, etc. und Uerbweisungsaufforderung als "Vertragsannahme" (oder wie man das jetzt nennt)?

Ohne den Zusatz: Dies ist eine automatisch erstellte .... und nur gueltig...

Ich gehe davon aus das es automatisch war, weil die Mail 30s spaeter ankam.

War ein aehnliches Problem wie weiter unten (was haltet ihr von diesen Geschäftspraktiken), die Ware sollte ploetzlich teurer sein. Ich wurde von einem Mitarbeiter aufgefordert den restlichen Betrag zu ueberweisen (den in der Mail hatte ich schon ueberwiesen).

Er hatte behauptet die erste Bestaetigung ist ueberhaupt nicht rechtsgueltig und entweder storniere ich die Bestellung oder zahle den Betrag nach. Ich hab dann storniert weil der Preis 30% hoeher lag.

Ja, zusenden kann er. Kolti
Max Payne Anne Radtke „Eine zugegangene e-mail ist rechtsgültig, z.B. kann der Chef ohne weiteres per...“
Optionen

@Anne:

Ganz im Gegenteil - eine eMail hat im Zweifelsfall rechtlich überhaupt keine Bedeutung, ebenso Faxe o.ä.

PS: Kündigungen bedürfen seit 01.05.2000 der Schriftform und müssen die Unterschrift des Kündigenden enthalten. Darüber hinaus ist eine Kündigung eine "empfangsbedürftige Willenserklärung". Es kommt somit auf den Zugang an.

sag ich doch Gurus