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Automatisch erstellte Bestellbestaetigungen gueltig?

hasw / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin,

Gelten automatisch erstellte Bestellbestaetigungen mit Rechnung, Gesamtbetrag, etc. und Uerbweisungsaufforderung als "Vertragsannahme" (oder wie man das jetzt nennt)?

Ohne den Zusatz: Dies ist eine automatisch erstellte .... und nur gueltig...

Ich gehe davon aus das es automatisch war, weil die Mail 30s spaeter ankam.

War ein aehnliches Problem wie weiter unten (was haltet ihr von diesen Geschäftspraktiken), die Ware sollte ploetzlich teurer sein. Ich wurde von einem Mitarbeiter aufgefordert den restlichen Betrag zu ueberweisen (den in der Mail hatte ich schon ueberwiesen).

Er hatte behauptet die erste Bestaetigung ist ueberhaupt nicht rechtsgueltig und entweder storniere ich die Bestellung oder zahle den Betrag nach. Ich hab dann storniert weil der Preis 30% hoeher lag.

doomsday Gurus „Hallo, nach einem Gerichtsurteil ist eine Automatisch erstellte Mail NICHT...“
Optionen

Also das stimmt so nicht.Verträge können - soweit nicht Schriftformerfordernisse dagegen sprechen - auch per E-Mail abgeschlossen werden. Festzuhalten ist , dass per E-Mail abgeschlossene Verträge genauso rechtswirksam sind, wie in anderer Form - z.B. mündlich getroffene Vereinbarungen(siehe auch die gesetzliche Schriftform i. S. d. § 126 Abs. 1 BGB und in der neuen Fassung des § 127 BGB für gegenseitige Willenserklärungen ) .
Hinzu noch eine Anmerkung zur Lieferung des Artikels aus einer Abhandlung zum Thema Zugangsproblem :".....Grundsätzlich erscheint es nicht zwingend, daß eine E-Mail als Basis eines Vertragsabschlusses von einem Menschen abgesendet worden sein muß - im Ergebnis kommt ein Vertrag auch dann zustande, wenn ein Computer durch ein entsprechend gestaltetes Softwaresystem die Zustimmung für den Menschen erklärt hat. Dies bedeutet vorrangig für den Anbieter, daß er seine Angebote mit dem Hinweis "unverbindlich" oder "solange der Vorrat reicht" versehen sollte - ansonsten wird auch dann ein Vertrag geschlossen, wenn der Anbieter nicht lieferfähig ist........."
Das sind natürlich nicht alle, aber immerhin doch einige Gesichtspunkte.



Ja, zusenden kann er. Kolti
sag ich doch Gurus