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Automatisch erstellte Bestellbestaetigungen gueltig?

hasw / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin,

Gelten automatisch erstellte Bestellbestaetigungen mit Rechnung, Gesamtbetrag, etc. und Uerbweisungsaufforderung als "Vertragsannahme" (oder wie man das jetzt nennt)?

Ohne den Zusatz: Dies ist eine automatisch erstellte .... und nur gueltig...

Ich gehe davon aus das es automatisch war, weil die Mail 30s spaeter ankam.

War ein aehnliches Problem wie weiter unten (was haltet ihr von diesen Geschäftspraktiken), die Ware sollte ploetzlich teurer sein. Ich wurde von einem Mitarbeiter aufgefordert den restlichen Betrag zu ueberweisen (den in der Mail hatte ich schon ueberwiesen).

Er hatte behauptet die erste Bestaetigung ist ueberhaupt nicht rechtsgueltig und entweder storniere ich die Bestellung oder zahle den Betrag nach. Ich hab dann storniert weil der Preis 30% hoeher lag.

doomsday Gurus „Hallo nach einem Gerichtsurteil ist eine AUTOMATISCH erstellte Mail NICHT...“
Optionen

Wäre mal angebracht, das Aktenzeichen zu nennen ! Außerdem : wie sollte der Verbraucher zwischen einer automatisch erstellten und einer manuell erstellten Mail unterscheiden, wenn der Anbieter keine Hinweise liefert? Solltest du vielleicht einmal erklären. Ich wüßte nicht, wie der Anbieter diesen Beweis immer erbringen könnte. Oder sollte er diesen Zusatz manuell einfügen um Verbindlichkeiten gleich im Ansatz auszuschließen? Wie würde man das wohl nennen? Übrigens:Derartige Angelegenheiten werden immer noch im BGB geregelt.Oder warum hat der Gesetzgeber das neue Fernabsatzgesetz und die Neufassung der Willenserklärung im BGB verankert(hier geht es nicht um Prokura,Gesellschaften u.ä. nach den Vorschriften des HGB sondern um Willenserklärungen,Verträgen zwischen Privatpersonen oder
Privatperson und Händler u.ä. nach dem BGB )?

Ja, zusenden kann er. Kolti
sag ich doch Gurus