Hi,
Papier ist geduldig. Das mit den Bewerbungsnachweisen ist wohl allgemeine Unsitte geworden. Vermutlich nur deshalb weil alle meinen, Arbeitslose hätten sonst den ganzen Tag nichts zu tun.
Fakt ist jedenfalls, daß solche Forderungen nur heiße Luft sind solange da nicht irgendwelche Paragraphen aus irgendwelchen Sozialgesetzbüchern im Hintergrund stehen. Dann, - und nur dann, bestünde die Möglichkeit, im Falle einer Nichterfüllung der Nachweisforderung Druck in Form einer Verweigerung der Zahlung von Arbeitslosengeld/hilfe auszuüben. - Grundlage für diese Paragraphen ist ein Gesetz. Existiert dieses, so wird es unmißverständlich samt den Rechtsfolgen auf den Ausfüllbogen der Bewerbungsversuche aufgedruckt. - Ich habe bislang einen solchen Aufdruck noch nicht bemerkt. NOCH!
mfg
Dr. Hook