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Mal was jurisitsch / bildungstechnisches :)

Nickel85 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Aaalso: wir haben dieses Jahr einen Mathelehrer abbekommen, der wohl im falschen Beruf gelandet ist: die erste Arbeit war noch ganz OK, aber jetzt bei der Zweiten hat der gute Mann aufgrund seiner nicht vorhandenen pädagogischen Fähigkeiten einen Schnitt von 4,4 (!) fabriziert...


mW ist es so, dass er sich eine Arbeit mit einem Schnitt von 4 an abwärts beim Rektor genehmigen lassen muss, und diese Genehmigung erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen - soll heißen: die Arbeit wird idR wiederholt.


Wer weiß das genau und kann ggf. den betreffenden Paragraphen zitieren?


Da die Bildungshoheit ja bei den Ländern liegt sollte ich vielleicht noch erwähnen, dass ich aus Baden-Württemberg bin...

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