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Mal was jurisitsch / bildungstechnisches :)

Nickel85 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Aaalso: wir haben dieses Jahr einen Mathelehrer abbekommen, der wohl im falschen Beruf gelandet ist: die erste Arbeit war noch ganz OK, aber jetzt bei der Zweiten hat der gute Mann aufgrund seiner nicht vorhandenen pädagogischen Fähigkeiten einen Schnitt von 4,4 (!) fabriziert...


mW ist es so, dass er sich eine Arbeit mit einem Schnitt von 4 an abwärts beim Rektor genehmigen lassen muss, und diese Genehmigung erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen - soll heißen: die Arbeit wird idR wiederholt.


Wer weiß das genau und kann ggf. den betreffenden Paragraphen zitieren?


Da die Bildungshoheit ja bei den Ländern liegt sollte ich vielleicht noch erwähnen, dass ich aus Baden-Württemberg bin...

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Mathe Kolti
Konstantin Nickel85 „Mal was jurisitsch / bildungstechnisches :)“
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Hi,

ich glaube, du denkst falsch.
Es bringt dir nichts, in der Schule mit §§ zu arbeiten.
Das bringt Ärger und Stress.
Entwickele eine Strategie, mit der du diese Mathe-Probleme
umgehen kannst. Arbeitsgruppen unter Kumpels? Ein Älterer, der
"Nachhilfe" geben kann? Das ist viel sinnvoller, als gegen einen
Lehrer zu "kämpfen". Wenn du den Lehrer "runterkriegst" so bringt
dir das gar nichts. Willst du Abitur machen? Dann denke an das
"Gesamtabitur". Wenn nicht, dann trotzdem:
Auf eine Arbeit kommt es nicht an. Auch nicht auf den Lehrer.
Versuche, das Problem "privat" zu lösen.

CU

Konstantin

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