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Mal was jurisitsch / bildungstechnisches :)

Nickel85 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Aaalso: wir haben dieses Jahr einen Mathelehrer abbekommen, der wohl im falschen Beruf gelandet ist: die erste Arbeit war noch ganz OK, aber jetzt bei der Zweiten hat der gute Mann aufgrund seiner nicht vorhandenen pädagogischen Fähigkeiten einen Schnitt von 4,4 (!) fabriziert...


mW ist es so, dass er sich eine Arbeit mit einem Schnitt von 4 an abwärts beim Rektor genehmigen lassen muss, und diese Genehmigung erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen - soll heißen: die Arbeit wird idR wiederholt.


Wer weiß das genau und kann ggf. den betreffenden Paragraphen zitieren?


Da die Bildungshoheit ja bei den Ländern liegt sollte ich vielleicht noch erwähnen, dass ich aus Baden-Württemberg bin...

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Mathe Kolti
Teletom Nickel85 „Ich bin den Lehrer in der 12ten wieder los - also vom Risiko her scheißegal. Es...“
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Wenn bei "mehreren" Arbeiten so ein schlechter Durchschnitt rauskommt, kann man von einer schlechten Arbeit des Lehrers sprechen und man sich mit Sicherheit beschweren. Wenn die schlechte Zensur auf dem Zeugnis steht, ist es irgendwie zu spät.

Eine Arbeit kann schon mal schlecht ausfallen. Vielleicht waren die Aufgaben etwas schwierig.

Gruß
Teletom

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