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Mal was jurisitsch / bildungstechnisches :)

Nickel85 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Aaalso: wir haben dieses Jahr einen Mathelehrer abbekommen, der wohl im falschen Beruf gelandet ist: die erste Arbeit war noch ganz OK, aber jetzt bei der Zweiten hat der gute Mann aufgrund seiner nicht vorhandenen pädagogischen Fähigkeiten einen Schnitt von 4,4 (!) fabriziert...


mW ist es so, dass er sich eine Arbeit mit einem Schnitt von 4 an abwärts beim Rektor genehmigen lassen muss, und diese Genehmigung erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen - soll heißen: die Arbeit wird idR wiederholt.


Wer weiß das genau und kann ggf. den betreffenden Paragraphen zitieren?


Da die Bildungshoheit ja bei den Ländern liegt sollte ich vielleicht noch erwähnen, dass ich aus Baden-Württemberg bin...

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Mathe Kolti
Nickel85 Konstantin „Hi, ich glaube, du denkst falsch. Es bringt dir nichts, in der Schule mit zu...“
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Ich bin den Lehrer in der 12ten wieder los - also vom Risiko her scheißegal.

Es geht bei der Sache auch nicht primär um mich...

Ich brauche nicht zu erwähnen, dass man sich untereinander hilft - aber das was DER verbockt, lässt sich schwer wieder ausbügeln.

Außerdem kanns ja wohl nicht angehen, dass ich den gesamten Stoff mit Kumpels und mit meinem Vater (für den liegt der Stoff über 30 Jahre zurück, aber er kanns besser vermitteln als der betr. Lehrer!) erarbeite!

Wozu ist dann bitte der Matheunterricht da?!

Ich denke, wenn 70% der Klasse Note 5 abwärts haben ist das schon ein verdammt schlechtes "Zeugnis" für den Lehrer...

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