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Die Rechtsfrage: Bilder von Benakkten im Internet

Busfahrer (Anonym) / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi, Leute
ich möchte gerne eine Homepage machen, unter anderem mit Bildern
von einem Bekannten, keine naktfotos etc, ganz normale bilder, nur
mit bildbearbeitung etwas verändert, so dass er gesichtsmäßig nicht wieder zu erkennen
ist, aber wie gesagt, nichts perverses oder so...

nun die frage, brauche ich seine zustimmung, wenn die bilder schon bis
zur unkenntlichkeit bearbeitet sind?
könnte er mich deshalb anzeigen, wenn ich die bilder veröffentliche??

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(Anonym) Busfahrer (Anonym) „Die Rechtsfrage: Bilder von Benakkten im Internet“
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Ein Foto von ihm zu verbreiten würde gegen das Persönlichkeitsrecht (Art 2 GG) und auch gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen. Allerdings hat dies auch seine Schranken.
Ist die Person nur Beiwerk (Bauernhof total, Mann steht irgendwo am Stall) ist das Wurscht.
Sollte er wirklich nicht mehr zu erkennen sein (auch nicht von seiner Mutter) dann wirst Du auch keine Probleme haben.
Allerdings hast Du auch die Kunstfreiheit (Art. 5 GG) auf Deiner Seite: DIE KUNST IST FREI! Allerdings - da ist dann halt der Konflikt mit Art.2 GG...
Musst halt mal gucken, wie gut er noch zu erkennen ist...

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