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Die Rechtsfrage: Bilder von Benakkten im Internet

Busfahrer (Anonym) / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi, Leute
ich möchte gerne eine Homepage machen, unter anderem mit Bildern
von einem Bekannten, keine naktfotos etc, ganz normale bilder, nur
mit bildbearbeitung etwas verändert, so dass er gesichtsmäßig nicht wieder zu erkennen
ist, aber wie gesagt, nichts perverses oder so...

nun die frage, brauche ich seine zustimmung, wenn die bilder schon bis
zur unkenntlichkeit bearbeitet sind?
könnte er mich deshalb anzeigen, wenn ich die bilder veröffentliche??

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Moonchild Busfahrer (Anonym) „Die Rechtsfrage: Bilder von Benakkten im Internet“
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Hi Busfahrer,

ob Du nun sein Gesicht unkenntlich machst oder nicht:wenn Du Bilder von Personen generell ohne deren Erlaubnis im Internet veröffentlichst,und sich diese Personen auf der Homepage aufgrund anderer eindeutiger körperlicher Merkmale wiedererkennen(Muttermale,Narben,etc...),kann Dich das ziemlich schnell vor die Herren und Damen in den schwarzen Roben bringen.Ich würde es nicht soweit kommen lassen und Deinen Kumpel vorher um Erlaubnis bitten.Alles andere verstößt gegen den Datenschutz.Außerdem ist es unfair.Wenn Deine Homepage nicht "pervers" ist(wie auch immer man das definieren mag),kannst Du die Personen,welche Du fotografiert hast,doch auch ohne Probleme fragen oder?

Mfg

MOONCH|LD

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